Hintergründe zur Nicht-Stilllegung der Bäderbahn
Berlin: (hib/HAU) Für die Entscheidung der Deutschen Bahn AG (DB AG), die Bäderbahnstrecke zwischen Lübeck und Neustadt in Holstein weder stillzulegen noch zu verkaufen, war laut einer Antwort der Bundesregierung (20/13189) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12665) die Strategie der Starken Schiene maßgeblich. Auf diese Weise werde ein Beitrag zu den Kapazitätswachstums- und Klimaschutzzielen der Starken Schiene als Ausdruck der Gemeinwohlorientierung geleistet, heißt es in der Antwort.
Wie die Regierung schreibt, sieht Paragraf 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vor, „dass eine Strecke vor einer Stilllegung zum Verkauf ausgeschrieben werden muss“. Gibt es einen Käufer, könne die Strecke nicht stillgelegt werden. Nach Auskunft der DB InfraGO AG sei demnach bisher kein Stilllegungsverfahren beantragt worden, da es zunächst Verhandlungen mit einem Kaufinteressenten gegeben habe, heißt es in der Vorlage.
Nachdem der Kaufinteressent NEG im Dialogforum mitgeteilt habe, dass er die Strecke erwerben, aber selbst keine Verkehre fahren möchte oder Investitionen in die Strecke vorsieht, habe die DB AG die Veräußerung der Strecke im Bereich der Bäderbahn nochmals neu überdacht. Mit dem Zusammenschluss der DB Netz AG und der DB Station & Service AG zur DB InfraGO AG im Januar 2024 habe sich die Eisenbahninfrastruktursparte im Sinne der Gemeinwohlorientierung neu ausgerichtet, heißt es weiter. Nach eigener Auskunft komme die DB AG mit dem betriebsbereiten Erhalt der Bäderbahnstrecke ihrem Versprechen nach, keine Bahnstrecken mehr stillzulegen. Damit würden alle Optionen für Ideen einer zukünftigen Nutzung offengehalten.
Der Erhalt der Infrastruktur im Besitz der DB InfraGO AG bedeutet der Antwort zufolge keine Schlechterstellung gegenüber dem Angebot der NEG, die keine Entwicklung der Bahnstrecke geplant habe. „Ein Verkauf an die NEG hätte wiederum bedeutet, dass weitere Schnittstellen, Absprachen und Verhandlungen in dem ohnehin schon sehr komplexen Projekt der Schienenanbindung erforderlich geworden wären“, schreibt die Bundesregierung.