Angriffe auf Polizei und Co.: Union will härtere Strafen
Berlin: (hib/SCR) Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf einen stärkeren Schutz von „Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden“. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Fraktion (20/13217) sieht dazu unter anderem Strafverschärfungen beim Widerstand (Paragraf 113 Strafgesetzbuch) beziehungsweise beim tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte (Paragraf 114 Strafgesetzbuch) vor. Zudem sollen auch Angehörige medizinischer Berufe besser geschützt werden.
Die Fraktion begründet ihren Vorschlag mit der steigenden Zahl von Angriffen auf Angehörige von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie auf Mitarbeitende in Krankenhäusern und Arztpraxen. „Das Strafgesetzbuch berücksichtigt den besonderen Schutzbedarf dieser Personengruppen und das gesellschaftliche Interesse an ihrer ungestörten Tätigkeit noch nicht ausreichend“, führte die Fraktion an. So fehle etwa bislang der besondere Schutz für Angehörige von Gesundheitsberufen.
Konkret will die Fraktion den Strafrahmen für Widerstandshandlungen in Paragraf 113 Absatz 1 StGB auf drei Monate bis zu fünf Jahren anheben, aktuell ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Der maximale Strafrahmen für den besonders schweren Fall soll von fünf auf bis zu zehn Jahren erhöht werden. In einem neuen Absatz 3 soll zudem geregelt werden, dass bei Taten, bei denen entweder eine Waffe verwendet wird oder der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung des Angegriffenen in Kauf genommen beziehungsweise die Tat mittels eines „hinterlistigen Überfalls“ begangen wird, eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorzusehen ist.
In Paragraf 114 Strafgesetzbuch soll die Mindestfreiheitsstrafe von drei auf sechs Monate angehoben werden. Ferner soll nach dem Entwurf der Tatbestand ausgeweitet werden. Für die Strafbarkeit soll es danach künftig genügen, dass die Tat „in Beziehung auf“ den Dienst der angegriffenen Person begangen wird und nicht mehr „bei einer Diensthandlung“. Durch eine Ergänzung in Paragraf 115 Strafgesetzbuch sollen zudem auch Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie sonstige Angehörige der Gesundheitsberufe in den Schutzbereich von Paragraf 114 StGB aufgenommen werden.
Weitere Änderungen will die Union in Paragraf 145 StGB („Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“) und in Paragraf 323c StGB („Behinderung von Hilfeleistenden Personen“). In Paragraf 145 StGB soll nach Willen der Fraktion eine neue strafverschärfende Qualifikation von Taten als Absatz 3 hinzugefügt werden für Fälle, „in denen der Täter sich bei der Tat bewusst ist, dass im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tat eine real bestehende Gefährdungslage gegeben ist“. Die Behinderung von hilfeleistenden Personen soll nach Auffassung der Fraktion künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belangt werden können, bislang ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorgesehen.
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 10. Oktober 2024, in erster Lesung im Bundestag aufgerufen werden. Dann wird ebenfalls ein ähnlich gelagerter Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie ein Antrag der AfD-Fraktion aufgerufen.
Mehr Infos zur Debatte: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-de-strafgesetzbuch-1021026