Vorgehen bei Widerstandshandlungen gegen Abschiebungen
Berlin: (hib/STO) Das Vorgehen der Bundespolizei bei Widerstandshandlungen gegen Abschiebungen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13131) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12699). Danach führt der Widerstand von rückzuführenden Personen grundsätzlich nicht zum Abbruch der Rückführung. Die Maßnahme werde „unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit unmittelbarem Zwang in Form von einfacher, körperlicher Gewalt beziehungsweise mit Hilfsmitteln vollzogen“, heißt es in der Antwort weiter.
Wie daraus ferner hervorgeht, setzt die Bundespolizei speziell geschulte „Personenbegleiter Luft“ bei begleiteten Rückführungen auf dem Luftweg ein. Diese seien zum Umgang mit widerständigen Personen besonders geschult und wirkten insbesondere kommunikativ deeskalierend. Wesentliche Inhalte der zertifizierten Schulungen seien „interkulturelle Kompetenz, deeskalierende Einsatzkommunikation und stressstabile Anwendung des zulässigen unmittelbaren Zwangs“.