Bundesrat für Änderungen beim SGB-III-Modernisierungsgesetz
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung mit der Übertragung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung von Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen auf die Bundesagentur für Arbeit ankündigt, kein bedarfsdeckendes Angebot sicherzustellen, sondern explizit die Länder auffordert, über eine Finanzierung aus Steuermitteln eine weitere Säule der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sicherzustellen. Das schreibt die Länderkammer in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz; 20/12779). Diese Stellungnahme samt Gegenäußerung der Bundesregierung liegt nun als Unterrichtung (20/13170) durch die Bundesregierung vor.
Da sich im Jahr 2022 rund 23 Prozent der Anträge auf Berufsqualifikationsfeststellung auf landesrechtlich geregelte Berufe bezogen, sei dies aus Sicht des Bundes in Teilen nachvollziehbar, schreibt der Bundesrat weiter. Aus Sicht der Beratungssuchenden sei es allerdings nicht optimal, dass die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auch künftig nicht aus einer Hand erfolgen soll. „Nach Auffassung des Bundesrates sollte, auch um einem zusätzlichen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge vorzubeugen, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung einschließlich der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), deren beider Bedarf sich aus der Komplexität des Berufsbildungs- und Berufsrecht ergibt, weiterhin einheitlich aus Steuermitteln finanziert werden. Das Auslaufen der bisherigen Finanzierung aus dem ESF rechtfertigt keine Überführung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in die Finanzierungslast der Beitragszahlenden der Arbeitslosenversicherung“, betont der Bundesrat.