07.10.2024 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antrag — hib 658/2024

Die Linke fordert Reform der Gemeinnützigkeit

Berlin: (hib/CHE) Die Gruppe Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/13079) zu einer Reform der Gemeinnützigkeit auf. In den vergangenen Jahren habe eine dramatische Fehlentwicklung im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts stattgefunden, kritisieren die Abgeordneten.

Sie verweisen darin auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes von 2019, wonach die aktive Teilnahme an der öffentlichen Diskussion über politische Entscheidungen nicht als gemeinnützig anzusehen sei, wenn sie als „Einflussnahme auf die politische Willensbildung“ auf die Beeinflussung von Gesetzen gerichtet ist. Im Ergebnis habe sich inzwischen bis weit in vermeintlich unpolitische Sport-, Brauchtums- und Kulturvereinen die Angst festgesetzt, dass jegliche politische Aktivität zum Beispiel in Form einer Unterschrift unter einen Appell gegen Rassismus oder Rechtsextremismus die Gemeinnützigkeit der Vereine bedrohe, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb einen Gesetzentwurf, der den Katalog der steuerbegünstigten Zwecke deutlich präzisiert und ergänzt. Mit Hinweis auf die Werte des Grundgesetzes müssten Zwecke wie die „Förderung der demokratischen Teilhabe und der Wahrung und Verwirklichung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte“, die „Förderung des Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ oder die „Förderung der Durchsetzung des Sozialstaatsgebots und der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen“ in den Katalog aufgenommen werden. Gleichzeitig sollten diesen Zwecken entgegengerichtete, demokratiefeindliche oder gruppenbezogene menschenfeindliche Aktivitäten eines Vereins den Ausschluss von jeglicher Steuerbegünstigung zur Folge haben, fordern die Abgeordneten.

Eine unmissverständliche Demokratieklausel soll es einem gemeinnützigen Verein nicht nur erlauben, außerhalb seiner Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung zu nehmen, sondern auch den Einsatz für Demokratie und Menschenrechte ausdrücklich als Ausdruck gemeinnützigen Handeln anerkennen.

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