07.10.2024 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 657/2024

Vorschlag zu Betriebsausgaben von Bankenabgaben abgelehnt

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung von Altmitteln aus dem Sondervermögen des Banken-Restrukturierungsfonds (RSF) der Jahre 2011 bis 2014 in den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) (20/13158) eingebracht. Dadurch solle der Fehlbetrag im FMS von derzeit 21,6 Milliarden Euro um 2,3 Milliarden Euro sinken, erklärt die Bundesregierung in der Problem- und Zielbeschreibung zum Gesetzentwurf.

Der RSF speist sich aus Abgaben, die die Banken infolge der Finanzkrise zu zahlen hatten. Seit 2015 zahlen die Banken an den europäischen Abwicklungsfonds SRF (Single Resolution Fund), in dem den Angaben der Bundesregierung zufolge nun 78 Milliarden Euro liegen.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Verwendung der Altmittel aus dem RSF zur Verringerung des Defizits im FMS. Allerdings will die Länderkammer sichergestellt wissen, dass nicht nur der Bund davon profitiert, wenn der Fehlbetrag im FMS sinkt, sondern auch die Bundesländer. Diese verlangen eine Senkung ihres Haftungsdeckels um 810 Millionen Euro. Die Bundesregierung will diese Forderung prüfen.

Ablehnend äußern sich die Bundesländer dazu, dass Banken in Krisen- und Ausnahmenfällen zu zahlende Bankenabgaben künftig steuerlich wieder als Betriebsausgabenabzug geltend machen können sollen. Dies gehe zu Lasten der Länder und Kommunen, bemängelt der Bundesrat. Die Bundesregierung lehnt hingegen eine Fortführung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots für ab 2024 zu veranlagende Bankenabgaben ab.

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