Verbot der Compact-Magazin GmbH
Berlin: (hib/STO) Um das Verbot der Compact-Magazin GmbH einschließlich ihrer Teilorganisation Conspect Film GmbH durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/12923) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12640). Danach wurde vor Erlass der vereinsrechtlichen Verbotsverfügung keine Anhörung durchgeführt.
„Von ihr kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn - unter anderem - eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr in Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint“, heißt es in der Antwort. Dies könne dann der Fall sein, wenn Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, aufgrund des mit der Anhörung verbundenen Ankündigungseffekts könnten Beweismittel oder Vermögenswerte beiseitegeschafft und dem behördlichen Zugriff entzogen werden.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. August 2024 (6 VR 1.24) im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung bestätigt, dass eine Anhörung im hiesigen Fall entbehrlich gewesen sei.