19.08.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Gesetzentwurf — hib 557/2024

Entwicklungsetat soll um mehr als 900 Millionen Euro sinken

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will die Gelder für die weltweite Entwicklungszusammenarbeit im kommenden Jahr um mehr als acht Prozent kürzen. Dem Einzelplan 26 des Bundeshaushaltsgesetzes 2025 (20/12400) zufolge sollen für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter der Leitung von Svenja Schulze (SPD) nur noch 10,28 Milliarden Euro statt wie bisher 11,22 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Damit schrumpft der Entwicklungsetat um 936,97 Millionen Euro - so stark wie kein anderer Einzeletat im Bundeshaushalt. Auch kann Ministerin Schulze 2025 mit weniger Einnahmen rechnen als im Vorjahr: 729,97 Millionen Euro stehen 765,10 Millionen Euro gegenüber.

Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sind laut Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von 4,86 Milliarden Euro vorgesehen. Im laufenden Jahr sind es 5,15 Milliarden Euro. Sinken sollen damit auch die Mittel für die bilaterale technische Zusammenarbeit: Im Entwurf sind statt 1,68 Milliarden Euro 1,79 Milliarden Euro vorgesehen. Noch deutlicher will die Bundesregierung bei den Geldern für die Krisenbewältigung und den Wiederaufbau von Infrastruktur kürzen: Hierfür sollen im kommenden Jahr 645,12 Millionen Euro bereitgestellt werden. Aktuell sind es 1,04 Milliarden Euro.

Ebenfalls sparen will die Bundesregierung bei den Ausgaben für die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit: So stehen im Haushaltsentwurf für die „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ statt wie im laufenden Jahr 2,26 Milliarden Euro nunmehr 1,93 Milliarden bereit. Die Beiträge an die Vereinten Nationen (VN), ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen sollen von 564,5 Millionen Euro auf 556,5 Millionen Euro sinken, der Beitrag für das VN-Welternährungsprogramm von 58 Millionen Euro auf 28 Millionen Euro und der Beitrag für den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der EU von 309,28 Millionen Euro auf 166,41 Millionen Euro.

Die vier Sonderinitiativen des Ministeriums - „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“, „Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel“ - sollen darüber hinaus insgesamt 887 Millionen Euro (2024: 971,48 Millionen Euro) bekommen.

Etwas steigen sollen im nächsten Jahr dagegen die Zuschüsse zum Internationalen Klima- und Umweltschutz. Vorgesehen sind im Etatentwurf 56,13 Millionen Euro (2024: 54,33 Millionen Euro). Für entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz sind allerdings nur noch 751,39 Millionen Euro (2024: 850,18 Millionen Euro) vorgesehen. Auch der Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) soll auf 370 Millionen Euro sinken (2024: 415 Millionen Euro).

Weniger Geld soll es zudem für die Unterstützung von zivilgesellschaftlichem, kommunalem und wirtschaftlichem Engagement im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit geben: Die Regierung hat dafür im Haushaltsentwurf 1,25 Milliarden (2024: 1,31 Milliarden Euro) veranschlagt. Höhere Zuschüsse sind aber in diesem Rahmen für die „Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen“ eingeplant: Hierfür sind 200 Millionen eingestellt (2024: 157,2 Millionen Euro). Nahezu unverändert sollen die Ausgaben für Forschung, Evaluierung und Qualifizierung der Entwicklungszusammenarbeit bleiben: 56,43 Millionen Euro sind dafür eingeplant (2024: 55,46 Millionen Euro).

Der Bundestag wird über den Etatentwurf für den Einzelplan am Mittwoch, 11. September, in erster Lesung beraten.

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