AfD fordert Ausnahmen beim Mindestlohn
Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion fordert für landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen eine branchenspezifische Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Saisonmitarbeiter aus dem Ausland. Mit 12,41 Euro pro Stunde habe Deutschland den zweithöchsten Mindestlohn in der EU, was „sehr zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit geht“, heißt es in einem Antrag (20/11940), der am Mittwoch erstmals im Plenum beraten werden soll.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, für landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen wie Obst, Gemüse, Wein und Hopfen eine branchenspezifische Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, die für kurzfristig beschäftigte Saisonmitarbeiter mit Lebensmittelpunkt im Ausland gelten soll. Das Kriterium „Berufsmäßigkeit“ bei kurzfristig beschäftigten Saisonmitarbeitern mit Lebensmittelpunkt im Ausland soll aufgehoben werden.