Anhörung zu CDU/CSU-Antrag für mehr Seesicherheit
Berlin: (hib/STO) „Die Zeitenwende auch auf See umsetzen - Befugnisse der Bundespolizei erweitern und der Bedrohungslage anpassen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/10726), um den es am Montag, 1. Juli 2024, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat geht. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 600) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
In dem Antrag fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Gespräche darüber einzutreten, wie die Seesicherheit „mit den vorhandenen Mitteln gemeinsam von Bund und Ländern noch effizienter gewährleistet werden kann“. Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage ein Seesicherheitsgesetz vorlegen und die maritimen Kompetenzen des Bundes legislativ bündeln. Dort sollte dem Antrag zufolge auch „die Überprüfung der Einhaltung der Gefahrenabwehrpläne der international fahrenden Passagier- und Frachtschiffe auf die Bundespolizei als zuständige Behörde für den Schutz der Seegrenzen übertragen werden“.
Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, das Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen feste Plattformen unverzüglich in nationales Recht umzusetzen sowie die Befugnisse der Bundespolizei in diesem Bereich auf die Ausschließliche Wirtschaftszone auszudehnen. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „eine Anschlusszone außerhalb des deutschen Küstenmeeres“ proklamieren, in der Verstöße gegen Zoll- und Finanzgesetze, Einreise- oder Gesundheitsgesetze festgestellt und geahndet werden können. Damit soll laut Vorlage „die Gefahrenfilterfunktion der Bundespolizei“ gestärkt werden.
Daneben plädiert die Fraktion dafür, die Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden gesetzlich zu ermächtigen, die Betreiber von LNG-Terminals und Offshore-Windkraftanlagen zu Maßnahmen verpflichten zu können, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen sind. Besonders bedeutende Anlagen sollten dem Antrag zufolge in den Schutzauftrag der Bundespolizei einbezogen werden. Des Weiteren dringt die Fraktion unter anderem darauf, dass die Bundespolizei und andere Sicherheitsbehörden künftig auch für die Unterbindung willentlicher Beschädigung von Unterwasserinfrastruktur zuständig sind.