Aktienrente und stabiles Rentenniveau bis 2039
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will garantieren, dass das Niveau der gesetzlichen Rente bis 2039 nicht unter 48 Prozent des Durchschnittslohns fällt und außerdem eine Aktienrente einführen. Das sind die Kernpunkte des Gesetzentwurfes (20/11898) der Bundesregierung für ein Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz.
Darin stellt die Regierung fest, dass mit der geltenden Rentenanpassungsformel das Rentenniveau demografiebedingt nach 2025 schrittweise deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen der heutigen und künftigen Rentnergenerationen zur Folge haben würde. Hinzu kämen die Folgen des demografischen Wandels, der mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre eine Herausforderung für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung darstelle. „Ziel ist es daher, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar zu halten und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin auch für zukünftige Generationen verlässlich bleibt“, schreibt die Regierung weiter.
Das Rentenniveau von 48 Prozent soll daher als Grundsatz gesetzlich normiert werden, um das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung zu stärken. Die Umsetzung dieser Grundsatzregelung soll in mehreren Abschnitten passieren: In einem ersten Abschnitt sollen die Regelungen für diese Haltelinie bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 angewendet werden. Sie entfalten ihre Wirkung damit bis zum 30. Juni 2040. Zudem soll die Bundesregierung im Jahr 2035 einen Bericht darüber vorlegen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen nötig sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent für einen weiteren Abschnitt ab Mitte des Jahres 2040 beizubehalten.
Um die finanzielle Entwicklung des Rentensystems zusätzlich zu stabilisieren, plant die Regierung, eine Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“ einzurichten. Dies würde den Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten. Aus den Erträgen des Generationenkapitals sollen laut Regierung langfristig Gelder für die gesetzliche Rentenversicherung generiert werden und deren Finanzierungsbasis erweitert werden. „Sie wird künftig nicht nur durch Beiträge und Leistungen des Bundes, sondern auch durch Kapitalerträge getragen. Mit dem Generationenkapital wird ein Beitrag zur langfristigen Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung ab Mitte der 2030er Jahre geleistet“, erläutert die Bundesregierung.