Vermittlungsausschuss zum Straßenverkehrsgesetz einberufen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678 20/8896, 20/9522) die Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer Unterrichtung (20/11710) hervor.
Durch die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes sollen Länder und Kommunen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können. Die örtlichen Behörden sollen Anordnungen zum Beispiel von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen, etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, auf Erprobungsbasis erlassen können. Außerdem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll zudem die Anordnung von Tempo-30-Regelungen erleichtert werden.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 20. Oktober 2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Der Bundesrat jedoch hatte in seiner Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen.