Verhandlungen zu Migrationsabkommen
Berlin: (hib/STO) Sogenannte Migrationsabkommen oder -partnerschaften sind Thema der Antwort der Bundesregierung (20/11613) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11347). Wie die Bundesregierung darin ausführt, setzt sie den von den Koalitionsparteien vereinbarten „Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration“ um. Die Verhandlung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, sei dabei ein Baustein, „der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist“.
Auf die Frage nach bislang abgeschlossenen Abkommen verweist die Bundesregierung darauf, dass das mit Indien am 5. Dezember 2022 unterzeichnete Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen am 7. März 2023 in Kraft getreten sei. Mit Georgien wurde den Angaben zufolge am 19. Dezember 2023 ein Migrationsabkommen abgeschlossen und mit Marokko im Januar 2024 eine „umfassende Migrationspartnerschaft begonnen“.
Wie es in der Antwort weiter heißt, hat der Sonderbevollmächtigte seit Amtsantritt am 1. Februar 2023 Gespräche mit Vertretern verschiedener ausländischer Regierungen geführt. Dazu zählten unter anderem Georgien, Moldau, Usbekistan, Kirgisistan, Kenia, Kolumbien, Marokko, Ghana und die Philippinen. Mit Moldau soll laut Vorlage zeitnah die vorbereitete Migrationsvereinbarung abgeschlossen werden. Für Usbekistan und Kirgisistan würden Migrationsabkommen vorbereitet. Abgeschlossen seien die Verhandlungen über ein umfassendes Migrationsabkommen mit Kenia, das offiziell im September unterzeichnet werden solle.
Bei Sondierungsgesprächen Stamps in Kolumbien sei eine Kooperation bei Fragen der Migrationssteuerung vereinbart worden, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Mit Ghana wurde danach im Rahmen eines Besuchs Stamps in Accra im März 2024 eine weitere Verstetigung und Vertiefung der guten Zusammenarbeit verabredet. Mit den Philippinen habe Anfang März 2024 „der Prozess der Weiterentwicklung hin zu einer umfassenden Migrationspartnerschaft begonnen“.