Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter
Berlin: (hib/HAU) Der Anteil der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen Rüstungsexporten lag laut Bundesregierung im ersten Halbjahr 2021 bei neun Prozent. Bei Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter habe der Anteil von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Antragstellern im gleichen Zeitraum bei einem Prozent gelegen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32122).
Insgesamt seien gesamtdeutsch im ersten Halbjahr 2021 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 2,3 Milliarden Euro erteilt worden. Bei den Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter lag der Gesamtwert der Vorlage zufolge bei 136,62 Millionen Euro.
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2021 handelt es sich laut Bundesregierung um vorläufige Zahlen, „die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können“. Die Bundesregierung weist des Weiteren darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten eines Berichtszeitraums „kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist“.