AfD will Änderungen im Baurecht zugunsten der Flutopfer
Berlin: (hib/HAU) Mit Blick auf die Hilfe für Flutopfer spricht sich die AfD-Fraktion für Änderungen im Baurecht aus. Den dazu vorgelegten Antrag (19/32088) hat der Bundestag am Mittwoch in den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage auf das Baugesetzbuch (BauGB), das im Paragraf 246 Absätze 8 bis 17 Sonderregelungen für die erleichterte Errichtung baulicher Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbewerbern dienen, enthält. Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbewerber könnten danach auch in Gewerbegebieten, mobile Unterkünfte sogar im baurechtlichen Außenbereich errichtet werden, schreibt die AfD. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion, diese baurechtlichen Sonderregelungen auch zur Errichtung von Unterkünften für jene Menschen anzuwenden, die durch die Flut des Jahres 2021 obdachlos wurden.