Aufsicht im Reisesicherungsfonds
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat insbesondere in der Reisesicherungsfondsverordnung (RSFV) Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte auszuschließen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/31528) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31272). Die Abgeordneten hatten vor dem Hintergrund des im Juni 2021 verabschiedeten Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (RSV) unter anderem gefragt, wie die Bundesregierung Interessenskonflikte bei Ausübung der Aufsicht im Reisesicherungsfonds vermeiden will.
Wie die Bundesregierung schreibt, ist unter anderem vorgesehen, dass die Geschäftsführer des RSF nicht gleichzeitig für einen Reiseanbieter oder einen Interessenvertreter der Reisewirtschaft tätig sein dürfen. Außerdem müssten sie gewährleisten, dass der RSF Verträge mit Dritten nur zu angemessenen und marktüblichen Konditionen schließt. Darüber hinaus werde die Geschäftsorganisation des RSF so zu gestalten sein, dass eine strikte Trennung zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern, Mitgliedern des Beirats und Reiseanbietern gewährleistet wird, um sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Die genannten Vorgaben müssten durch eine sogenannte Compliance-Funktion innerhalb des RSF abgesichert und von der Aufsichtsbehörde überwacht werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung die in der Kleinen Anfrage angesprochenen Gefahren nicht.