13.07.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 891/2021

Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche

Berlin: (hib/STO) Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/31398) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/30860). Danach hat die Bundesregierung am 5. Mai 2021 die gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantworteten Maßnahmen für dieses „Aufholprogramm“ in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Ziel sei es, zu verhindern, „dass die Covid-19-Pandemie zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird“.

Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollen der Antwort zufolge Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Deshalb erhielten die für den schulischen Bildungsbereich allein zuständigen Länder im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung eine Milliarde Euro, um pandemie-bedingte Lernrückstände durch zusätzliche Förderangebote für Schüler aufzuholen. Damit sollten sie schulformunabhängig und trägerneutral im Schwerpunkt Sommercamps und Lernwerkstätten in den Sommerferien durchführen sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Neben diesen strukturellen Maßnahmen wurde im Rahmen des Aktionsprogramms laut Vorlage unter anderem beschlossen, den Zugang zur Bildungs- und Teilhabeleistung „Lernförderung“ zu erleichtern, indem hierfür in bestimmten Rechtskreisen befristet auf einen gesonderten Antrag verzichtet wird. Hierdurch könne die zuständige Behörde, falls die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, nachträglich Leistungen für schon genutzte Nachhilfe erbringen. Die Einführung der „antraglosen“ Lernförderung sei durch das Kitafinanzhilfenänderungsgesetz vom 25. Juni 2021 erfolgt.

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