29.06.2021 Finanzen — Unterrichtung — hib 852/2021

3,7 Milliarden Euro Hilfe für Länder bei Flüchtlingskosten

Berlin: (hib/AB) Der Bund hat Länder und Kommunen im Jahr 2020 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 3,7 Milliarden Euro unterstützt. Im Vorjahr betrugen die Unterstützungszahlungen 6,3 Milliarden Euro. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/30525) hervorgeht, hat der Bund darüber hinaus im Jahr 2020 weitere Ausgaben in Höhe von 18,8 Milliarden Euro getragen, an denen sich die Länder nicht beteiligten, 9,9 Milliarden Euro davon entfielen auf die Bekämpfung der Fluchtursachen.

Der größte Anteil der Entlastungsleistungen für die Länder entfiel mit 1,6 Milliarden Euro auf Kosten für Unterkunft und Heizung, 700 Millionen Euro zahlte der Bund als Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke. Mit 653 Millionen Euro beteiligte sich der Bund an Ausgaben „für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheids“ sowie als pauschale Zahlung bei ablehnendem Bescheid.

Die Unterrichtung schlüsselt die Verwendung der Mittel detailliert nach Bundesland auf. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung im November 2015 aufgefordert, jeweils nach Ende eines Haus haltsjahres zum 31. Mai über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten sowie über die Mittelverwendung durch die Länder zu berichten.

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