16.06.2021 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 800/2021

Anhörung zur Bekämpfung des Islamismus

Berlin: (hib/STO) Anträge der Fraktionen von FDP (19/24369) und Bündnis 90/Die Grünen (19/24383) zur Bekämpfung des Islamismus sind am Montag, den 21. Juni 2021, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10.30 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Bundesregierung „die Bemühungen im Kampf gegen den Islamismus in Deutschland“ intensivieren. Dazu müssten islamistische Gefährder, von denen eine konkrete Gefahr ausgeht, konsequent überwacht werden, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Zu diesem Zweck sei ein weiterer Stellenaufwuchs bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erforderlich.

Auch müssten diese Sicherheitsbehörden ihren Austausch von Informationen über islamistische Gefährder verbessern, fordert die Fraktion weiter und wirbt für eine „Föderalismusreform III“ mit dem Ziel, „einzelne Landesämter für Verfassungsschutz zu fusionieren und die Rolle des Bundes zu stärken“. Zudem soll nach ihrem Willen Europol zu einem „echten Europäischen Kriminalamt“ mit eigenen Ermittlungsbefugnissen ausgebaut werden.

Der Bund soll der Vorlage zufolge seine Anstrengungen für in der Praxis funktionierende Rückübernahmeabkommen „erheblich erhöhen“ und dabei „auch Druck über die Visa-Bedingungen für Staatsangehörige der betroffenen Staaten“ ausüben. Ferner plädiert die Fraktion dafür, die Einstufung bestimmter Staaten als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten zu forcieren und in einem ersten Schritt Algerien, Tunesien, Marokko und Georgien entsprechend einzustufen.

Die Grünen-Fraktion dringt darauf, „konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen islamistischen Terror vorzugehen“. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) dafür einzusetzen, „dass die Gesetze zur Gefahrenabwehr sowie das Strafrecht entschlossener und konsequenter angewendet werden“. Damit soll laut Vorlage eine engmaschige und gegebenenfalls „Rundum-die-Uhr-Überwachung von sogenannten Gefährdern“ ermöglicht werden, solange sie in Deutschland auf freiem Fuß sind.

Auch soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge für polizeiliche Verwaltungsvereinbarungen einsetzen, die eine von Bund und Ländern besser koordinierte Beobachtung von Gefährdern ermöglichen. Ferner plädiert die Fraktion dafür, „den Vollzug von Ausweisungsentscheidungen durch Abschiebungen rechtsstaatlich und im Einklang mit völkerrechtlichen Vorgaben in Bezug auf sogenannte Gefährder zu intensivieren“.

Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage Prävention und De-Radikalisierungsstrategien im Bereich Islamismus insbesondere in Haftanstalten und mit Haftentlassenen im Benehmen mit den Bundesländern intensivieren. Des Weiteren wirbt die Fraktion unter anderem dafür, islamisch-theologische und praxisorientierte Aus- und Weiterbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete bundesweit zu etablieren und zu unterstützen.

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