Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund frei gemacht. Zugleich votierte das Gremium am Mittwoch für eine Erhöhung der Polizeizulage um 20 Prozent.
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss dazu mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022“ (19/28677) in modifizierter Fassung. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.
Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Sie sieht eine lineare Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 vor, mit der „das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht“ übernommen wird. Die Erhöhung im laufenden Jahr berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent. Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion an, der eine Anhebung der Polizeizulage auf 228 Euro pro Monat vorsieht. Dies bringe die Bedeutung des Polizeiberufs noch stärker zum Ausdruck, schreiben die Koalitionsfraktionen in der Begründung. Zugleich verweisen sie darauf, dass Polizeivollzugsbeamte bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit immer häufiger Aggressivität und Gewalttaten ausgesetzt seien. Mit der erhöhten Zulage sollten auch die dadurch entstehenden besonderen Herausforderungen honoriert werden.