Keine Anzeigepflicht für private Finanzgeschäfte
Berlin: (hib/AB) Mitarbeiter der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden müssen ihre privaten Finanzgeschäfte nicht mitteilen. Eine Ausnahme stellt nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dar. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28321) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27069).
Gesetzliche Anzeigepflichten von Mitarbeitergeschäften existierten nicht, so die Bundesregierung. Es gelte das allgemeine Verbot von Insidergeschäften.
Die Fragesteller erkundigten sich nach den Compliance-Regeln für Bundes-Mitarbeiter vor dem Hintergrund der Staatshilfen, etwa für TUI oder Lufthansa.
Bei der BaFin, bei der entsprechende Regeln gelten, haben im Zeitraum März 2020 bis März 2021 insgesamt 69 Beschäftigte Finanzgeschäfte mit Bezug zur Deutschen Lufthansa gemeldet. 38 Beschäftigte haben im selben Zeitraum Finanzgeschäfte mit Bezug zu TUI gemacht. Insiderinformationen hätten zu den Geschäften nicht vorgelegen. Dies habe der direkte Vorgesetzte jeweils bestätigt.