EU-Sicherheitszusammenarbeit mit London nach Brexit
Berlin: (hib/STO) Die Sicherheitszusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/28644) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28214). Wie die Bundesregierung darin ausführt, enthält ihrer Ansicht nach das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen beiden Seiten „hinsichtlich der Sicherheitszusammenarbeit zu relevanten Bereichen Regelungen, auf deren Grundlage sich die Sicherheitszusammenarbeit einschließlich des Datenaustauschs mit dem Vereinigten Königreich eng, unter Beachtung des Drittstaatenstatus, fortführen lässt“. Die Zusammenarbeit zwischen Europol und dem Vereinigten Königreich wird laut Vorlage aus Sicht der Bundesregierung als stabil und funktionierend betrachtet.