Weg frei für Telekommunikations-Novelle
Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht für eine Novelle des Telekommunikationsrechts (TKG-Novelle). In seiner Sitzung am Mittwoch votierte das Gremium mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die des restlichen Ausschusses für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26108) in geänderter Fassung. Zuletzt verhandelte Änderungen an dem umfangreichen Maßnahmenpaket zielen vor allem auf das Recht auf ein schnelles Internet ab - unter anderem sollen zur Berechnung von Anforderungen nun auch Uploadrate und Latenz eine Rolle spielen. Die tatsächliche und verbindliche Untergrenze soll erst noch berechnet werden, vermutlich von der Bundesnetzagentur. Oppositionsanträge zu dem Thema wurden abgelehnt (19/26117, 19/26531, 19/26532, 19/26533, 19/27192). Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung im Bundestag.
Weitere Änderungen betreffen die Kosten für TV, die Mieter bisher häufig im Zuge ihrer Nebenkosten zahlen; die TV-Kabelverträge selbst haben die Vermieter abgeschlossen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß (CDU), lobte den geänderten Entwurf am Mittwoch als zukunftsorientierten Rechtsrahmen für Telekommunikationsmärkte und Endverbraucher. Auch Vertreter von CDU/CSU und SPD sahen sowohl Glasfaserausbau als auch Verbraucherrechte gestärkt.
Die Opposition stieß sich an Verfahren und Inhalten. Für die AfD-Fraktion ist der Entwurf ein Paradebeispiel dafür, zu viele Punkte mit einem einzigen Gesetz regeln zu wollen. Man hätte das ganze aufspalten sollen, sagte ein Abgeordneter. Die FDP-Fraktion kritisierte die Kurzfristigkeit der umfangreichen Änderungen; außerdem sei nicht hinnehmbar, dass zeitgleich mit den Änderungen Reaktion genau darauf von Lobbyisten einträfen. Inhaltlich entspreche das Gesetz außerdem nicht den FDP-Vorstellungen eines liberalisierten Telekommunikationsmarkts.
Der Linksfraktion reicht die Internetmindestgeschwindigkeit nicht, zudem fehlten Voraussetzungen für den Glasfaserausbau auf dem Land. Die Grünen schlossen sich der FDP-Kritik am Verfahren an; auch bei Rechtsansprüchen und der Umlage-Möglichkeit auf Mieter habe sich offenbar die Lobby durchgesetzt.