03.03.2021
Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 280/2021
Linke für Auflagen bei Staatshilfen
Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion fordert, Corona-Hilfen an Auflagen für Unternehmen zu knüpfen. Wer pandemiebedingt Unterstützung erhalte, dürfe keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, keine Aktienrückkäufe tätigen und müsse Vorstandsgehälter auf das Zwanzigfache des Gehalts eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe begrenzen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/27190). Die Auflagen sollten für dieses und das Folgejahr gelten. Zur Begründung heißt es, Unternehmen, die Geld für Dividenden, Boni und überhöhte Gehälter hätten, benötigten offensichtlich kein Staatsgeld.