08.02.2021
Verteidigung — Antwort — hib 164/2021
Keine Korrekturbitten des Verteidigungsministeriums
Berlin: (hib/AW) Das Verteidigungsministerium hat im Oktober 2019 keine anwaltschaftliche Hilfe zum Ersuchen von Korrekturen der Medienberichterstattung in Anspruch genommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26341) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26067) mit. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen den Medien einen Hinweis, wenn die veröffentlichten Informationen oder Angaben des Ministeriums objektiv unzutreffend wiedergegeben worden seien. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass keine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe dies auch nicht geschehe.