Service

Praktikum beim Deutschen Bundestag

Eine Frau sitzt in einem Büro vor einem Computer.

(© DBT/Stephan Klonk)

Wir weisen darauf hin, dass wir aus Kapazitätsgründen im folgenden Zeitraum keine Praktika mehr anbieten können (mit Ausnahme des Bereichs IT):

  • Schüler (w/m/d): bis einschließlich Februar 2025
  • Studenten (w/m/d): bis einschließlich April 2025

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages bietet in Abhängigkeit von der vorhandenen Betreuungskapazität Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an, die im Rahmen ihrer Schul- bzw. Hochschulausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum zu absolvieren haben. Im Rahmen der Praktika werden Einblicke in die Arbeitsabläufe der Parlamentsverwaltung ermöglicht und praktische Erfahrungen im Verwaltungsalltag vermittelt.

Daneben bietet die Verwaltung des Deutschen Bundestages pro Kalenderjahr maximal zwei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern, die Leistungen zur Erprobung geeigneter betrieblicher Tätigkeiten oder im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten, die Absolvierung eines Praktikums an.

Freiwillige Praktika werden nicht angeboten.

Die Bundestagsverwaltung zahlt studierenden Praktikantinnen und Praktikanten eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,00 € monatlich soweit ihnen nicht bereits eine anderweitige Vergütung gewährt wird. Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Versicherung und Ähnliches werden nicht übernommen.

Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen eines Praktikums in der Verwaltung des Deutschen Bundestages können den Allgemeinen Praktikumsbedingungen entnommen werden. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz soll die folgenden Angaben bzw. Nachweise enthalten:

  • ein Bewerbungsschreiben mit Informationen zum gewünschten Zeitraum, Einsatzwünschen und zur Erreichbarkeit,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • Leistungsnachweis,
  • eine aktuelle Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung,
  • Abiturzeugnis,
  • bei Schülerinnen und Schülern das letzte Schulzeugnis,
  • eine Kopie der Ausbildungsordnung in deutscher Sprache,
  • Einwilligungserklärung des/der Sorgeberechtigten.

Es gibt keine Bewerbungsstichtage. Aufgrund der Vielzahl eingehender Bewerbungen bitten wir um Übersendung Ihrer Bewerbung frühestens neun Monate vor Praktikumsbeginn. Nach Abschluss der organisatorischen Planungserfordernisse erhalten Sie etwa drei Monate vor Praktikumsbeginn eine Zu- oder Absage.

Die Bewerbung kann auf elektronischem Weg per E-Mail - gebündelt in einer PDF-Datei - unter der Adresse praktikum.zv2@bundestag.de oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Die Postanschrift lautet:

Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Personalreferat ZV 2
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Die Verarbeitung der mit Ihrer Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 88 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Die Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung übersandt.