Rede zur feierlichen Sitzung des Parlaments Ungarn zum Gedenken an die Vertreibung der Deutschen am 11. März 2013 in Budapest
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem ungarischen
und dem deutschen Parlament und den beiden Regierungen,
verehrte Gäste!
Es ist immer wieder eine Freude, in diesem grandiosen Parlamentsgebäude zu Gast zu sein und deswegen möchte ich mich zu Beginn bei Ihnen, lieber Kollege Kövér, ganz herzlich für diese freundliche Einladung bedanken, auch im Namen aller Mitglieder meiner Delegation.
Meine Damen und Herren, im Freundschaftsvertrag zwischen Ungarn und Deutschland aus dem Jahr 1992 ist von „in Jahrhunderten gewachsener traditioneller Freundschaft zwischen unseren beiden Ländern und Völkern“ die Rede. Es gehört vielleicht zu den Besonderheiten der deutsch-ungarischen Beziehungen, dass eine solche Bemerkung kaum noch wahrgenommen und längst für selbstverständlich gehalten wird. Mindestens im Kontext der deutschen Geschichte ist diese Bemerkung aber ganz und gar nicht selbstverständlich, sondern eine geradezu aufregende Besonderheit, denn es gibt nicht viele Länder in Europa, von denen wir das in gleicher Weise behaupten könnten. Ungarn wie Deutsche haben eine tausendjährige europäische Geschichte und gelegentlich empfiehlt es sich, daran zu erinnern, dass die vielfältigen Kontakte und Beziehungen über die Jahrhunderte hinweg einschließlich mancher Turbulenzen zum größeren Teil in einer Zeit stattgefunden haben, in der weder Deutsche noch Ungarn über einen eigenen souveränen Nationalstaat verfügt haben. Heute – in Zeiten der Einbindung von Nationalstaaten in eine europäische Staaten- und Wertegemeinschaft – gibt es besonderen Anlass, an diese Zusammenhänge zu erinnern. Der Beitrag, den Ungarn für die Überwindung der deutschen Teilung und die Wiederherstellung der Einheit Europas geleistet hat, ist nicht nur im Gedächtnis der Deutschen fest verankert, sondern auch in der Seele unseres Landes. Die meisten von Ihnen wissen, dass dies auch in einer Tafel zum Ausdruck kommt, die seit 20 Jahren am Reichstagsgebäude, dem Sitz des Bundestages, verankert ist, um an diesen besonderen Beitrag Ungarns zur Wiederherstellung der deutschen staatlichen Einheit und zugleich zur Wiederherstellung der europäischen Einheit zu erinnern. Auch deshalb, sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Kövér, habe ich die Einladung zu dieser Veranstaltung gerne angenommen.
Sie haben mit Ihrer Einladung der Nationalversammlung aus Anlass der Erklärung des 19. Januar zum nationalen Gedenktag der aus Ungarn vertriebenen Deutschen in Ihrem Einladungsschreiben erklärt: „Mit Hinblick auf die Ereignisse der Gegenwart ist es uns ein besonderes Anliegen, mit solchen Beschlüssen und Entscheidungen Maßstäbe zu setzen und zu zeigen, dass keine Bevölkerungsgruppe diskriminiert werden darf. Man darf zwischen den Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder religiösen Überzeugungen keinen Unterschied machen, denn wo eine Minderheit ihrer Rechte beraubt werden kann, kann dies auch der Mehrheit widerfahren. Ungarn ist und bleibt ein starker Befürworter der universellen Menschenrechte und der Grundfreiheiten.“ Sie haben dies, Herr Präsident, mit anderen Worten gerade in Ihrer Begrüßungsansprache bekräftigt.
Es wäre, meine Damen und Herren, liebe ungarische Parlamentskolleginnen und
-kollegen, ein Verstoß gegen die Ernsthaftigkeit unserer besonderen Beziehungen, wenn ich die Besorgnisse nicht zum Ausdruck brächte, die es in der europäischen Gemeinschaft, im Europarat, aber auch in Deutschland mit Blick auf weitere Änderungen und Ergänzungen Ihrer Verfassung gibt, über die Sie heute Nachmittag abschließend beraten und entscheiden wollen. Der Reifegrad einer Demokratie kommt nicht in der Geltung von Mehrheitsentscheidungen zum Ausdruck, sondern im Umgang mit Minderheiten, und das gilt nicht nur für ethnische oder religiöse Minderheiten. Die Rechte von Minderheiten sind von Mehrheiten nicht zu gewähren oder zu verweigern, sondern zu respektieren – das ist eine der großen Lektionen der jüngeren, europäischen Geschichte.
Wer eine schreckliche Vergangenheit nicht in die Zukunft verlängern will, muss die Lektionen der Geschichte lernen, soweit sich überhaupt über Generationen hinweg Erfahrungen vermitteln und Einsichten in notwendige Veränderungen umsetzen lassen. Menschen, die persönlich schuldlos, Opfer politischer Verwicklungen, staatlich veranlasster Verirrungen oder Verbrechen geworden sind, haben einen Anspruch darauf, mit ihrem Schmerz, mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen zu werden. Dies ist nicht nur, aber eben auch eine staatliche Aufgabe, die nicht allein mit Denkmälern, Gedenksteinen und Museen zu erledigen ist, die es inzwischen in unseren Ländern tausendfach gibt.
Meine Damen und Herren, die jüngere Geschichte Ungarns zeichnet sich durch eine eindrucksvolle Serie von Gesten der Versöhnung aus. Nirgendwo in Mittel- und Osteuropa ist dies früher und überzeugender gelungen. Wir wären in mancherlei Beziehung im europäischen Integrationsprozess weiter, wenn ich das von anderen Nachbarländern in ähnlicher Weise feststellen könnte, wie ich das mit Respekt und Dankbarkeit gegenüber Ihrem Land ausdrücklich tue. Schon die Tatsache, dass der damalige Innenminister István Bibó aus Protest gegen die Vertreibung der Deutschen aus Ungarn 1946 zurücktrat, war ein erstes deutliches, damals scheinbar folgenloses Zeichen gegen das Unrecht der Vertreibung. Das ungarische Parlament hat schon im März 1990 die Vertreibung in aller Form verurteilt und die Opfer und deren Nachkommen um Vergebung gebeten. Und ich werde nie die Gedenkkonferenz aus Anlass des 60. Jahrestags der Entrechtung und Vertreibung der Ungarndeutschen vergessen, die im November 2007 auf Einladung der damaligen Parlamentspräsidentin Katalin Szili hier im ungarischen Parlament stattgefunden hat. Diese denkwürdige Veranstaltung gehört für mich zu den tiefsten Eindrücken und nachhaltigsten Erfahrungen einer inzwischen über 30-jährigen politischen Laufbahn. Sie selbst, Herr Kollege Kövér, haben diese damalige Gedenkkonferenz zu Recht als ein bedeutendes Ereignis charakterisiert, und ich füge gerne hinzu: Das war ein Ereignis, das im Sinne Ihres Einladungsbriefes Maßstäbe gesetzt hat. Nicht nur im eigenen Land, sondern weit darüber hinaus.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Kultur beruht auf Erinnerung. Jede Verfassung beruht auf Kultur. Sie beginnt mit Erinnerung, sie will freilich darüber hinaus, aber ohne Erinnerung hätte sie nicht einmal begonnen. Für uns Europäer gilt und muss gelten (schon gar im Kontext einer noch immer in Veränderungen und Erweiterungen befindlichen Gemeinschaft – nach Überwindung der politischen Teilung dieses Kontinents, die nie, zu keinem Zeitpunkt eine kulturelle Trennung war), dass wir im Bewusstsein der gemeinsamen Vergangenheit eine gemeinsame Zukunft möglich machen müssen. Das ist nicht einfach, aber es ist möglich und nötig ist es ganz gewiss. Und wir sollten das tun im Geiste der besonderen Erfahrungen und der besonderen Beziehungen, die gerade zwischen unseren beiden Ländern bestehen – wie es auf der Tafel am Reichstagsgebäude in Berlin zum Ausdruck gebracht wird: „Zeichen der Freundschaft zwischen dem deutschen und dem ungarischen Volk für ein vereinigtes Deutschland, für ein unabhängiges Ungarn und für ein demokratisches Europa.“