Parlament

Beratung und Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerrats Ernährung

Der Bürgerrat Ernährung hat dem Deutschen Bundestag am 20. Februar 2024 sein Bürgergutachten übergeben. Das Bürgergutachten wurde am 14. März 2024 als Bundestagsdrucksache 20/ 10300 im Plenum beraten (siehe Video) und im Nachgang federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Die Empfehlungen des Bürgerrates sind für die Abgeordneten nicht bindend. Vielmehr zeigt das Bürgergutachten entsprechend des Einsetzungsbeschlusses den Abgeordneten ein differenziertes Bild davon, „welche Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten.“

Im Folgenden wird für das Bürgergutachten allgemein sowie für jede der neun Einzelempfehlungen des Bürgerrates der Stand der parlamentarischen Beratungen der Empfehlungen dargestellt.

Aktueller Stand der Beratung des Bürgergutachtens und der Einzelempfehlungen