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22. April 2024 Sachverständige uneins über Reform des Beschlussmängelrechts

Eine überwiegende Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses geladenen Sachverständigen hat sich am Montag, 22. April 2024, für eine Reform des Beschlussmängelrechts, wie in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/9734) gefordert, ausgesprochen. Die Kassation eines fehlerhaften Beschlusses bei der Hauptversammlung (HV) mache das Beschlussmängelrecht missbrauchsanfällig und verhindere den gewünschten lebendigen Austausch zwischen Vorstand und Aktionären auf der Hauptversammlung, hieß es. Aktionärsvertreter hielten diese Argumentation hingegen für vorgeschoben und warnten vor einem Eingriff in Aktionärsrechte.

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