9. September 2020 Experte: Cum/Ex-Geschäfte sind bis heute am Markt anzutreffen
Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragsteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nach Ansicht mehrerer Wissenschaftler trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich. So erklärte Prof. Dr. Christoph Spengel (Universität Mannheim) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Mittwoch, 9. September 2020, diese Geschäfte seien seit Jahrzehnten trotz der Umstellung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bis heute am Markt durch gängige Gestaltungsmodelle anzutreffen.