15. November 2021 Hauptausschuss: Start parlamentarischer Detailarbeit
Ein Hauptausschuss kann vom Parlament eingesetzt werden, um den Zeitraum bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse zu überbrücken. Übergangsweise kann das Gremium Vorlagen beraten und dem Plenum Beschlussempfehlungen vorlegen. Der Hauptausschuss hat jedoch kein Selbstbefassungsrecht. Das heißt, er kann nur über Vorlagen beraten, die ihm vom Bundestag überwiesen werden.