Geschichte

Vor 75 Jahren: Bundestag setzt erstmals Unter­suchungs­ausschuss ein

Mikrofone im Ausschusssaal

Untersuchungsausschüsse prüfen mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern – etwa in dem sie Zeugen und Sachverständige vernehmen. (© DBT / Simone M. Neumann)

Vor 75 Jahren, am Donnerstag, 2. Februar 1950, hat der 1. Deutsche Bundestag in seiner 34. Sitzung mit großer Mehrheit zum ersten Mal einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Auf Antrag der Fraktion der Bayernpartei (BP) sollte der aus 21 Mitgliedern bestehende Untersuchungsausschuss die bisherigen Einfuhren in das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und in das Gebiet der Bundesrepublik sowie die mit ihnen zusammenhängenden Vorgänge überprüfen, klarstellen und dem Bundestag über die Ergebnisse seiner Untersuchung berichten. 

Für die Bayernpartei begründete ihr Parteivorsitzender Dr. Joseph Baumgartner (1904 bis 1964) den Antrag (1/381) und kritisierte anhand verschiedener Beispiele den Importhandel in Deutschland und die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. „Ich erkläre Ihnen aber: Wie die Dinge heute im Bundesgebiet liegen, kann überhaupt nicht von einer Wirtschaftspolitik gesprochen werden.“

„Klären wir die Frage der Missstände beim Import!“

Der Bundesregierung und konkret der dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstehenden Außenhandelsstelle warf er vor, Waren am Bedarf vorbei eingeführt und bestimmte Importeure bevorzugt zu haben. Er forderte deshalb: „Diese Wirtschaftspolitik der Bundesregierung muss ab sofort einer Klarheit zugeführt werden. Wir können sonst nicht erkennen, wie die Dinge für unser Bauerntum, für die Arbeiterschaft, für die Industrie weitergehen sollen.“

Abschließend bat er: „Nehmen Sie unseren Antrag an, damit wir die Importfragen einmal einer genaueren Untersuchung unterziehen können und damit wir neu aufbauen können, damit wir vor allem diese Missstände abstellen. Für heute möchte ich Sie, meine Damen und Herren, über alle Fraktionen hinweg bitten: Klären wir gemeinsam die schwerwiegende Frage der Missstände beim Import!“

Breite Unterstützung für U-Ausschuss

Nicht nur der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Dr. Wilhelm Niklas, von der CSU (1887 bis 1957) befürwortete den Antrag: „Der Herr Abgeordnete Dr. Baumgartner hat soeben eine Reihe von Vorwürfen gegen die meinem Ministerium unterstehende Außenhandelsstelle erhoben. Ich habe natürlich das allergrößte Interesse daran, dass diese Dinge bis ins Einzelne klargestellt werden, und würde Sie daher bitten, seinem Wunsche auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu entsprechen.“

Auch aus den Reihen des Parlaments erhielt der Antrag mit 101 von insgesamt 402 Stimmen die notwendige Unterstützung. Da die Fraktion der Bayernpartei mit 17 Mitgliedern allein nicht über das für den Antrag nach Artikel 44 des Grundgesetzes notwendige Quorum von einem Viertel der Abgeordneten verfügte, war sie für ihren Antrag auf Unterstützung aus dem Parlament angewiesen, bevor er zur Abstimmung gestellt werden konnte. Für die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich der stellvertretende CSU-Vorsitzende Dr. Michael Horlacher (1888 bis 1957) zwar skeptisch, ob ein Untersuchungsausschuss effektive Ergebnisse liefern würde, meinte aber: „Wenn die Bayernpartei den Untersuchungsausschuss wünscht, werde ich das nicht blockieren, aber ich zweifle an seiner Wirksamkeit.“ 

Arbeit des Ausschusses

Nachdem die Abgeordneten mit großer Mehrheit für die Einsetzung dieses ersten Untersuchungsausschusses gestimmt hatten, konnte sich der Ausschuss am 22. März 1950 unter Vorsitz des SPD-Abgeordneten Herbert Kriedemann (1903 bis 1977) als sogenannter 40. Ausschuss konstituieren und begann seine Arbeit im Bonner Bundeshaus nach den Osterferien am 21. April 1950. Dem Ausschuss gehörten acht Mitglieder der SPD-Fraktion, acht der CDU/CSU-Fraktion, drei der FDP-Fraktion, ein Abgeordneter der Deutschen Partei (DP) sowie der Antragsteller Joseph Baumgartner als Vertreter der BP an.

Zunächst beschloss der Ausschuss, in der Untersuchung von den durch Baumgartner im Plenum vorgetragenen Fällen auszugehen und alle an den Ausschuss herangebrachten Beschwerden im Einzelnen zu untersuchen. Zu diesem Zweck tagte der Ausschuss zwischen dem 22. März und dem 8. November 1950 insgesamt zwölfmal, bevor er am 10. November seinen einstimmig verabschiedeten abschließenden Untersuchungsbericht (1/1596) vorlegte.  

Ergebnis: Anschuldigungen leichtfertig erhoben

In der 106. Plenarsitzung, am Mittwoch, 13. Dezember 1950, stellte der Ausschussvorsitzende Kriedemann den abschließenden Bericht vor. „Dieser Bericht ist einstimmig gefasst worden, einstimmig mit der Maßgabe, dass ein Mitglied des Ausschusses, der Herr Abgeordnete Baumgartner, nach einigen Sitzungstagen sein Mandat im Ausschuss niedergelegt hat und sich am Rest der Arbeit nicht mehr beteiligte.“

Der Ausschuss war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Behauptungen und Anschuldigungen, welche Baumgartner in der 34. Sitzung des Deutschen Bundestages zur Begründung des Antrages der Fraktion der Bayernpartei betreffend der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes vorgetragen hat, in höchst leichtfertiger Weise erhoben worden waren. 

Kritik an Antragsteller

Deutlich kritisiert der Ausschuss daher in seinem Abschlussbericht: „Der Abgeordnete Dr. Baumgartner hat Außenhandelsstelle und Importhandel und damit ehrenhafte Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Kaufleute verdächtigt, ohne für die Verdächtigungen die Beweise beibringen zu können. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es dem Ansehen der Bundesrepublik abträglich ist, wenn in so leichtfertiger Weise das schwerwiegende Verfahren eines Untersuchungsausschusses mit dem dafür erforderlichen nicht unbeträchtlichen Kostenaufwand, der arbeitszeitlichen Inanspruchnahme zahlreicher Abgeordneter, Regierungsvertreter und Zeugen, vor allem aber der Verdächtigung unbescholtener Bürger, in Gang gesetzt wird.“ 

Der Ausschussvorsitzende warnte vor der leichtfertigen Einsetzung von Untersuchungsausschüssen: „Es ist aber ganz ohne Zweifel nicht im Interesse des Gewichtes der Arbeit eines solchen parlamentarischen Untersuchungsausschusses, wenn allzu leichtsinnig jede Behauptung, die irgendwo in der Öffentlichkeit auftaucht, gleich im Parlament zum Gegenstand einer Auseinandersetzung oder gar zum Anlass für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemacht wird.“ Es sei mitunter recht peinlich gewesen, dass die geladenen Zeugen zum Teil mit Entrüstung von den Behauptungen abrückten, die zu beweisen sie vorgeladen worden waren.

Vorwürfe sorgfältig prüfen

Auch der Abgeordnete Horlacher, der den Antrag trotz Bedenken unterstützt hatte, kritisierte seinen alten Freund Baumgartner: „Wenn ich eine Sache ins Rollen bringe, habe ich die Aufgabe, mitzuarbeiten, und zwar bis zum letzten Augenblick, von Anfang an.“ Er mahnte, dass Untersuchungsausschüsse nur bei sorgfältig geprüften Vorwürfen eingesetzt werden sollten: „Ich glaube, es ist hier selten ein so mustergültiger Bericht vorgelegt worden wie dieser, der unter Aufzählung der einzelnen Fälle genau nachweist, wie alles erledigt worden ist. Aber es entfällt auch ein Stück der Verantwortung auf den Abgeordneten, nicht gleich eine große parlamentarische Maschine in Gang zu setzen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu veranlassen, wenn hier Beschwerden an Mitglieder des Hauses in einzelnen Fällen vorgebracht worden sind.“

CSU-Generalsekretär Franz Josef Strauß (1915 bis 1988), bis 1949 selbst Mitglied im Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt am Main, warf Baumgartner vor, parteipolitische Interessen über die sachliche Arbeit zu stellen und „mit nachweisbar unwahren Dingen ein parteipolitisches Geschäft bei den letzten Wahlkämpfen in Bayern getrieben“ zu haben. „Sie werden nicht bestreiten, dass Sie mit den Vorwürfen gegen Frankfurt und gegen Bonn, hauptsächlich im Zusammenhang mit der angeblichen Benachteiligung Bayerns, ein ungerechtes Bild über unsere Arbeit entworfen und damit für sich einen kleinen, niedrigen Profit haben herausschlagen wollen.“

Baumgartner kritisiert Verschleppungstaktik

Baumgartner hingegen erhob schwere Vorwürfe gegen den Ausschuss. Er warf ihm vor, die Arbeit absichtlich verzögert zu haben. „Von der Einsetzung des Ausschusses bis zur Arbeitsaufnahme waren also elf Wochen verstrichen; eine offensichtliche Verschleppungstaktik, um der Bürokratie Gelegenheit zu geben, ihre Akten in Ordnung zu bringen.“ Er kritisierte, dass der Ausschuss sich weigerte, eine umfassende Untersuchung aller Importe durchzuführen, und dass ihm die Beweislast zugeschoben wurde. Außerdem warf er dem Ausschuss vor, die Vorwürfe nicht genügend geprüft zu haben und sich auf mündliche Aussagen statt ein persönliches Aktenstudium verlassen zu haben. 

Der Ausschussvorsitzende Kriedemann wies Baumgartners Vorwürfe entschieden zurück: „Jeden einzelnen der von ihm angesprochenen Fälle hat der Untersuchungsausschuss vorgenommen.“ Und er erwiderte scharf: „Sie haben hier Behauptungen aufgestellt, die in keinem einzelnen Fall zu erweisen waren, Herr Baumgartner. Sie sind in jedem Falle den Beweis schuldig geblieben, und als die Sache zu komisch wurde, als von ihren Zeugen einer nach dem anderen versagte, haben Sie das Lokal unter Protest verlassen.“ Mit großer Mehrheit bei wenigen Gegenstimmen gab der Bundestag dem vom Untersuchungsausschuss vorgelegten Abschlussbericht seine Zustimmung. 

Acht weitere U-Ausschüsse

In der 1. Wahlperiode setzte der Deutsche Bundestag noch acht weitere Untersuchungsausschüsse ein, bis heute die meisten Untersuchungsausschüsse in einer Legislaturperiode. Der zweite folgte bereits am 10. Februar 1950 und hatte die Aufgabe die Verhältnisse auf dem Gebiete des Kraftstoffvertriebs zu überprüfen. 

Es folgten Untersuchungsausschüsse zur Überprüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge, zur Untersuchung der Ursachen der Grubenkatastrophe auf der Zeche „Dahlbusch“, zur Hauptstadtfrage (Spiegel-Ausschuss) zum Dokumentendiebstahl im Bundeskanzleramt, zur Überprüfung von Missständen in der Bundesverwaltung (Platow-Ausschuss), zur Prüfung von Missständen durch die Personalpolitik im Auswärtigen Amt und zur Prüfung der unzulänglichen Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen. (klz/24.01.2025)