Fragestunde

Fragestunde am 18. Dezember

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. Dezember 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/14189), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

19 der insgesamt 45 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der Gruppe Die Linke stellten zehn Fragen, Abgeordnete der AfD-Fraktion sechs Fragen. Jeweils drei Fragen richteten Abgeordnete der FDP-Fraktion und der Gruppe BSW an die Bundesregierung. Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und der fraktionslose Abgeordnete Thomas Seitz waren mit je zwei Fragen vertreten. Abgeordnete der SPD-Fraktion hatten keine Fragen gestellt. 

Die meisten Fragen, nämlich elf, richteten sich an das Auswärtige Amt, gefolgt vom Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat mit jeweils fünf Fragen. Vier Fragen gingen an das Bundesministerium für Gesundheit, je drei Fragen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Mit zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung auseinandersetzen. Je eine Frage beschäftigte das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Nicolas Zippelius beim Auswärtigen Amt, inwieweit die Bundesregierung chinesischen „Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern geschützte Räume“ bietet, wie sie in ihrer Chinastrategie ausführe, und wie sie sich dafür einsetzt, dass „ihre“ Stimmen Geltung finden.

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wissen, was die Bundesregierung gegen die anhaltende Wirtschaftskrise unternehmen möchte.

Die thüringische Abgeordnete Martina Renner (Gruppe Die Linke) erkundigte sich beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, in welchem Umfang Bundesbehörden seit 2022 bei der Kontrolle beziehungsweise Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs Kriegswaffen, Gewehre und Pistolen beziehungsweise Munition sichergestellt oder beschlagnahmt haben.

Der bayerische FDP-Abgeordnete Karsten Klein wollte vom Bundesministerium der Verteidigung erfahren, wie der Bindungsstand des Sondervermögens Bundeswehr zum Stichtag 13. Dezember 2024 in absoluten Zahlen lautet und auf welche Summe sich der aktuelle Ausgabenstand beläuft.

Die Hamburger Abgeordnete Zaklin Nastic (Gruppe BSW) fragte ebenfalls das Bundesverteidigungsministerium, wie die Bundesregierung den Stand bei dem sogenannten „strategische[n] Ziel“ der Bundeswehr einschätzt, „bis zum Jahr 2031 die Personalstärke auf rund 203.000 Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen“. Nastic will wissen, ob beabsichtigt ist, diese Zahl beizubehalten.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich ebenfalls Bundesministerium für Gesundheit, wann die Bundesregierung die „seit 2023 versprochene zweite Säule der Cannabis-Legalisierung“ umsetzt, die eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ vorsieht. Sollte sie nicht umgesetzt werden, wollte Bayram erfahren weshalb. „Führende Experten des Cannabisrechts“ seien der Auffassung, dass sich dies mit einer bereits vorliegenden Verordnung aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „kurzfristig und ohne Zustimmung des Bundesrats“ umsetzen ließe, so die Abgeordnete.

Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte ebenfalls das Bundesministerium für Gesundheit, welche Chargen des Impfstoffs „Comirnaty“ der Firma BioNTech die neun häufigsten Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen aufweisen, soweit diese in die Kategorien „Tod“, „Myokarditis/Perikarditis“ beziehungsweise „Thrombose/Sinusvenenthrombose“ fallen. 

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/18.12.2024)