Verlängerung von zwei Bundeswehreinsätzen im Mittelmeer
Zwei Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr möchte die Bundesregierung vorzeitig verlängern. Ihre Anträge für die Verlängerung der Beteiligung an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation “Sea Guardian” (20/14046) sowie an der durch die Europäische Union geführten Mittelmeer-Operation „Eunavfor Med Irini“ (20/14047) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2024, erstmals beraten. Im Anschluss wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Die Mandate laufen im Frühjahr 2025 aus und sollen nun bis Ende November 2025 verlängert werden.
Erster Antrag der Bundesregierung
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian“ beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt, sollen dafür wie bisher bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten: „Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer.“
Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages.“
Zweiter Antrag der Bundesregierung
Der Antrag der Regierung zielte darauf ab, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission„Eunavfor Med Irini“ im Mittelmeer zu verlängern. Die Operation dient dazu, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten beizutragen. Die Bundeswehr soll Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können.
Trotz des internationalen Engagements gebe es fortwährend Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an die ost- und westlibyschen Akteure, heißt es zur Begründung. Entgegen der 2020 geschlossenen Waffenstillstandsvereinbarung befänden sich weiterhin ausländische Kämpfer, Kräfte und Söldner auf beiden Seiten im Land.
Ihr vollständiger Abzug sowie ein geregelter Prozess zur Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen, teilweise auch ihre Überführung in reguläre Sicherheitsstrukturen, stünden noch aus. Um eine langfristige politische Stabilisierung Libyens zu ermöglichen und die Friedensperspektive des Landes zu stärken, gelte es, den von den Vereinten Nationen geführten Friedensprozess weiterhin diplomatisch, militärisch und entwicklungspolitisch zu unterstützen. (hau/ahe/19.12.2024)