Parlament

Bundeswahlausschuss tagt am 10. Dezember

Der Bundeswahlausschuss hat in seiner zweiten Sitzung zur Europawahl am Donnerstag, 18. April 2024, die Beschwerden von sechs politischen Vereinigungen gegen seine Beschlüsse in der ersten Sitzung verworfen und einer Beschwerde stattgegeben.

Archivaufnahme: Der Bundeswahlausschuss tagt im Saal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin. (© DBT/Ute Grabowsky/photothek)

Der Bundeswahlausschuss entscheidet am Dienstag, 10. Dezember 2024, in einer öffentlichen Sondersitzung über eine Rechtsfrage. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) hat den Bundeswahlausschuss angerufen, um eine Verfügung der Bundeswahlleiterin im Mängelbeseitigungsverfahren einer Vorprüfung der eingereichten Beteiligungsanzeige zu klären. Gegebenenfalls werden in der Sitzung weitere Rechtsfragen entschieden.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Termin zur ersten regulären Sitzung noch offen

Die reguläre Sitzung des Bundeswahlausschusses, in der über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl entschieden wird, ist noch nicht terminiert und wird rechtzeitig von der Bundeswahlleiterin angekündigt. Die Sondersitzung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin statt. Besucherinnen und Besucher müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis Donnerstag, 5. Dezember 2024, um 18 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei besucher@bundeswahlleiter.de anzumelden.

Wer sich nicht vorab anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße) kommen. Wegen der notwendigen Überprüfung ist in diesem Fall jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.

Zusammensetzung des Bundeswahlausschusses

Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin und acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Der Ausschuss entscheidet unter anderem, welche Vereinigungen, die fristgerecht vor der Wahl der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung angezeigt haben, als Parteien anerkannt werden. Er entscheidet auch über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Landeslisten der Parteien. Seine Sitzungen sind öffentlich.

Der Bundeswahlausschuss für die 21. Wahlperiode hat sich am 20. November konstituiert. Ihm gehören an:  Vorsitzende: Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin; Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Emily Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Tobias Schmid (CSU), Dr. Andy Woditschka (SPD); Mitglieder: Prof. Dr. Günter Burmeister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter; stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Prof. Dr. Hans Hofmann (CDU), Dr. Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Gabriele Hauser (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Jürgen Gasper (SPD), Henry Frank (CSU), Sophia Simon (SPD); stellvertretende Mitglieder: Dr. Katharina Harms, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Stephanie Gamp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. (eis/vom/26.11.2024)