Parlament

Bundeswahlausschuss hat sich konstituiert

Logo der Bundeswahlleiterin auf einem Schild mit der Aufschrift Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat sich konstituiert. (© DBT/Thomas Trutschel/photothek)

Der Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2025 hat sich konstituiert, wie Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand am Mittwoch, 20. November 2024, mitgeteilt hat. Das elfköpfige Gremium besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzender sowie acht von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, für die jeweils ein Stellvertreter vorgesehen ist. 

Die Beisitzer werden auf Vorschlag der Parteien von der Bundeswahlleiterin berufen. Bei der Auswahl der Beisitzer werden die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse der Parteien bei der letzten Bundestagswahl berücksichtigt. 

Entscheidung über die Anerkennung als Partei

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (etablierte Parteien) und welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die anstehende Bundestagswahl als Parteien anzuerkennen sind (nicht etablierte Parteien). 

Im Falle einer Anerkennung als Partei kann die Vereinigung mit eigenen Wahlvorschlägen an der Bundestagswahl teilnehmen. Lehnt der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft einer Vereinigung ab, kann diese als sogenannte Wählergruppe mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen. Die Aufstellung von Landeslisten ist den politischen Parteien vorbehalten. 

Entscheidung über Beschwerden

Der Bundeswahlausschuss entscheidet auch über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Landeslisten der Parteien. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens entscheidet er auf Antrag auch über die Qualifizierung einer Vereinigung als Partei einer nationalen Minderheit. 

Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. Die Amtszeit des jetzt konstituierten Bundeswahlausschusses endet spätestens mit Ablauf der kommenden 21. Wahlperiode des Bundestages.

Zusammensetzung des Bundeswahlausschusses

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gehören ihm an: Vorsitzende: Dr. Ruth Brand, Bundeswahlleiterin; Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Stefan Birkner (FDP), Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Emily Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Roman Reusch (AfD), Dr. Johannes Risse (SPD), Tobias Schmid (CSU), Dr. Andy Woditschka (SPD); Mitglieder: Prof. Dr. Günter Burmeister, Richter am Bundesverwaltungsgericht, und Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter; stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Daniela Masberg-Eikelau (FDP), Prof. Dr. Hans Hofmann (CDU), Dr. Justus Duhnkrack (Bündnis 90/Die Grünen), Gabriele Hauser (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Jürgen Gasper (SPD), Henry Frank (CSU), Sophia Simon (SPD); stellvertretende Mitglieder: Dr. Katharina Harms, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Dr. Stephanie Gamp, Richterin am Bundesverwaltungsgericht. (vom/20.11.2024)