Daniela Ludwig zur Wahl 2025: Es ist ein ganz anderes Wahlrecht
Im kommenden Jahr wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Aller Voraussicht nach mehr als ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. Dazu kommt: „Es ist tatsächlich ein ganz anderes Wahlrecht“, sagt Daniela Ludwig (CDU/CSU), Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Die Änderungen durch die 2023 beschlossene Wahlrechtsreform und ihre Auswirkungen auf die Stimmabgabe, etwa auf das sogenannte Stimmensplitting, gelte es nun den Wählerinnen und Wählern zu vermitteln. Das sei in den kommenden Wochen bis zur voraussichtlichen Neuwahl im Februar Aufgabe aller Parteien, so Ludwig im Interview mit dem Parlamentsfernsehen.
Im Gespräch äußerte sich die Ausschussvorsitzende außerdem darüber, wie genau der Weg von der angekündigten Vertrauensfrage bis zu vorgezogenen Neuwahlen im kommenden Jahr aussieht, wie es bis dahin im Parlament weitergeht und wie der Ausschuss mit Einsprüchen nach der Wahl umgeht.
„Starke Fokussierung auf die Zweitstimme“
Ziel der Wahlrechtsreform ist es, den Bundestag zu verkleinern. Mit aktuell 733 Abgeordneten sei dieser zurzeit in der Tat zu groß, meint Ludwig. Das sei weder „der sorgfältigen Arbeit“ des Parlaments zuträglich noch notwendig. Künftig wird der Bundestag auf 630 Mandate begrenzt. Erreicht wird dies vor allem durch die „starke Fokussierung auf die Zweitstimme“, wie Ludwig im Interview erklärt. „Es gibt nur so viele Direktmandate, wie auch durch den Zweitstimmenanteil einer Partei abgedeckt sind.“ Sogenannte Überhangmandate fallen weg.
Das habe auch Auswirkungen auf die Stimmabgabe, so die Ausschussvorsitzende. Wählerinnen und Wähler müssten sich künftig „gut überlegen“, ob sie ihre Stimme splitten wollen, ihre Erststimme also einem Direktkandidaten geben, der nicht zu der mit der Zweitstimme gewählten Landesliste einer Partei gehört.
„Behörden haben die Situation im Griff“
Als eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb ist der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung für die inneren Angelegenheiten des Bundestages zuständig. Seine Mitglieder sind für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung verantwortlich und erarbeiten Lösungen bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen. Außerdem wachen sie über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit des Parlaments wahren soll.
Schließlich prüft der Wahlprüfungsausschuss nach jeder Bundestags- und Europawahl Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Das war vor allem nach der Wahl zum 21. Bundestag eine zeitintensive Arbeit, erläutert Ludwig im Interview. „Normalerweise haben wir 200 Einsprüche aus dem ganzen Bundesgebiet. Dieses Mal kamen allein 1.900 aus Berlin.“ Wegen fehlender oder falscher Stimmzettel und langen Wartezeiten, war es bei der Wahl am 26. September 2021 in einigen Berlin Wahlkreisen zu chaotischen Zuständen gekommen. Das spiegelte sich auch in der Zahl der Einsprüche wider, die beim Wahlprüfungsausschuss gegen die Wahl eingelegt worden waren.
Was die voraussichtliche Neuwahl im Februar betrifft, hat Ludwig keine Bedenken – trotz verkürzter Vorbereitungszeit. „Mein Eindruck ist sehr stark: Es läuft gut.“ Die Vorbereitungen in den Bundesländern seien frühzeitig angelaufen, die Behörden hätten die Situation im Griff, so die Ausschussvorsitzende. „Ich mache mir ehrlicherweise keine Sorgen, dass wir ähnliche Zustände wie in Berlin noch einmal erleben.“ (irs/04.12.2024)