Fragestunde

Fragestunde am 13. November

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 13. November 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/13685), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

19 der insgesamt 49 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen. Acht Fragen stellten Abgeordnete der Gruppe Die Linke, vier Fragen Abgeordnete der Gruppe BSW. Je zwei Fragen wurden von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen), Kristine Lütke (FDP) und vom fraktionslosen Abgeordneten Thomas Seitz gestellt.

Die meisten Fragen, nämlich zwölf, richteten sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit acht Fragen und dem Bundesministerium der Finanzen mit sechs Fragen. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Auswärtige Amt beantworten. Das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mussten sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Je zwei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit. Je eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der bayerische CSU-Abgeordnete Michael Kießling beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ob die Bundesregierung nach Inkrafttreten des kommunalen Wärmeplanungsgesetzes vor fast einem Jahr abschätzen kann, ob die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes pro Jahr beziehungsweise bis 2028 ausreichen werden.

Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner wollte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfahren, wie hoch der aktuelle Etat für die Entwicklungshilfeleistungen ist.

Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Gruppe Die Linke) erkundigte sich beim Bundesfinanzministerium, wie aus Sicht der Bundesregierung eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für eine außergewöhnliche Notsituation derzeit begründbar wäre.

Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Andrej Hunko (Gruppe BSW) fragte das Auswärtige Amt, wie viele deutsche Staatsangehörige nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des Krieges in der Ukraine seit Februar 2022 ums Leben gekommen sind.

Die bayerische FDP-Abgeordnete Kristine Lütke fragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, damit Deutschland als Investitionsstandort für privates Wagniskapital, insbesondere für Industrie und Start-Ups im Gesundheitsbereich, attraktiver wird.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Gesundheit, ob die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode plant, Gewaltschutzambulanzen in Krankenhäusern bei der Versorgung von Betroffenen von häuslicher Gewalt zu stärken. Falls ja, wollte Bayram wissen, wie dies umgesetzt wird, um für die Betroffenen ein niedrigschwelliges Angebot zur rechtsmedizinischen Untersuchung und Dokumentation ihrer erlittenen Verletzungen durch geschultes und sensibilisiertes Personal zu schaffen.

Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen diese nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden. Seitz erkundigte sich nach den Gründen für die partielle Aufhebung des generellen Prüfstopps in Statusfeststellungsverfahren durch die „Clearing-Stelle“ der Deutschen Rentenversicherung im Anschluss an das zweite Fachgespräch zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“ zwischen betroffenen Verbänden wie dem Tonkünstlerverband und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Oktober 2024.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/13.11.2024)