1. Untersuchungsausschuss

Horst Seehofer und Wolfgang Schmidt als Zeugen geladen

Feldjäger im Einsatz bei der Ankunft von 196 Schutzbedürftigen Menschen aus Kabul während der Evakuierungsoperation aus Afghanistan, in Taschkent in Usbekistan am 22.08.2021.

Feldjäger im Einsatz bei der Ankunft von 196 schutzbedürftigen Menschen aus Kabul während der Evakuierungsoperation aus Afghanistan in Taschkent (Usbekistan) am 22. August 2021 (© Bundeswehr/Marc Tessensohn)

Zeit: Donnerstag, 7. November 2024, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Europasaal (4.900)
Die Sitzung ist öffentlich.

Der 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan) setzt am Donnerstag, 7. November 2024, in öffentlicher Sitzung seine Zeugenvernehmungen fort. Als Zeugen geladen sind der frühere Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer (CSU), der frühere Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und heutige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) und die ehemalige Leiterin des Ministerbüros im Bundesministerium der Verteidigung

Untersuchungsauftrag

Der vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Ausschuss befasst sich mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer betroffener Personen. Betrachtet wird der Zeitraum vom 29. Februar 2020 – dem Abschluss des sogenannten Doha-Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban – bis zum Ende des Mandats zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30. September 2021.

Der Ausschuss hat den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung einschließlich involvierter Bundesbehörden und Nachrichtendienste zu verschaffen, inklusive des Zusammenwirkens zwischen deutschen und ausländischen Akteuren. Ebenfalls aufgeklärt werden soll, inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die USA Einfluss genommen hat. Anhand der Untersuchungsergebnisse soll der elfköpfige Ausschuss zudem in seinen Schlussfolgerungen empfehlen, welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (01.11.2024)