Initiativen zur Rehabilitierung politisch Verfolgter in der DDR
Der Bundesstag hat am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR„ (20/12789) in erster Lesung beraten. Ebenfalls beraten wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln “Gerechtigkeit für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen SBZ und DDR – Beweislastumkehr bei Anerkennung von Gesundheitsschäden gesetzlich verankern, Zuwendungen für Haftopfer anheben und Bedürftigkeitsprüfung abschaffen„ (20/12971) und “Die Geschichte der Speziallager in der Sowjetischen Besatzungszone weiterhin aufarbeiten, die Opfer angemessen würdigen„ (20/12972).
Im Anschluss an die Aussprache überwies der Bundestag den Gesetzentwurf und beide Anträge zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss. Die AfD-Fraktion wollte ihren ersten Antrag (20/12971) an den Ausschuss für Kultur und Medien und den zweiten Antrag (20/12972) an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überweisen, konnte sich aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen, die für die Federführung beim Rechtsausschuss votierten.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Neuregelung will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden erreichen, “dass sich die wirtschaftliche Lage der Betroffenen deutlich verbessert„. Dem Entwurf liegt eine entsprechende Absichtserklärung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag zugrunde.
Vorgesehen ist zum einen, einen bundesweiten Härtefallfonds einzurichten und die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiterzuentwickeln. Die Stiftung soll laut Entwurf für die Gewährung der Leistungen zuständig sein. Die Aufsicht darüber soll die SED-Opferbeauftragte übernehmen, die dazu Billigkeitsrichtlinien erlassen soll. Geplant ist, die Regelungen zur Stiftung und zum Härtefallfonds in einem Stammgesetz, dem “Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte„, zu bündeln. Die Stiftung soll entsprechend umbenannt werden.
SED-Opferrente dynamisieren
Ferner sieht der Entwurf vor, die sogenannte SED-Opferrente zu dynamisieren. Statt wie bisher alle fünf Jahre die Höhe der “besonderen Zuwendung für Haftopfer„ zu überprüfen, soll die Entwicklung der Opferrente an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden. Ebenso soll den Angaben zufolge künftig mit den Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte verfahren werden.
Angepasst werden soll zudem - mit Verweis auf den aktuellen Forschungsstand - die Definition der Opfergruppen. Demnach sollen künftig auch Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro haben.
Schließlich soll künftig darauf verzichtet werden, die monatliche Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte bei Renteneintritt zu kürzen. Dies gilt laut Entwurf aktuell für Fälle, “in denen Betroffene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen„. Zudem soll künftig auch darauf verzichtet werden, dass Partnereinkommen bei der Prüfung der Bedürftigkeit als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen. (hau/scr/26.09.2024)