Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Liveübertragung: Donnerstag, 7. November, 14.45 Uhr
Ohne Aussprache will der Bundestag am Donnerstag, 7. November 2024, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überweisen:
Afrikanischer Entwicklungsfonds: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds“ (20/13489) eingebracht, der ohne vorherige Debatte zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden soll. Die Federführung soll beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegen. Ziel sei es, die Option der Hebelung am Kapitalmarkt zu ermöglichen und so das Ausleihvolumen des Fonds zu erhöhen. Hintergrund sei der hohe Bedarf der afrikanischen Länder an günstiger Entwicklungsfinanzierung. Die Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt erfolge unter strengen Regeln der finanziellen Nachhaltigkeit und jährlicher Billigung durch die Geber, schreibt die Bundesregierung. Eine Haftung durch Geber des Fonds oder Anteilseigner der Bank sei in der Satzung ausgeschlossen. Bei dem Fondsübereinkommen handle es sich um einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag, der innerstaatliche Wirksamkeit durch ein Vertragsgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes erlangt habe. Die Änderung des Fondsübereinkommens löse ebenfalls das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus.
Kraft-Wärme-Kopplung: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie soll die Federführung bei einem Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (20/13615, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) übernehmen. Die Vorlage hat die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt.
Gesetzgebungsverfahren: Ein AfD-Antrag zum Gesetzgebungsverfahren in Deutschland (20/4972) soll zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen werden. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, „die Vorschläge des Normenkontrollrates zur Verbesserung der Gesetzgebung in Deutschland zu den Leitlinien der eigenen Regierungspolitik zu machen“. Konkret soll die Bundesregierung „durch eine zielführende, wirkungsorientierte, projektbasierte und ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung und deren nachgeordneter Ministerien, die frühzeitige Verbesserung von Gesetzentwürfen“ sicherstellen. Zudem solle sie „die Evaluierung verabschiedeter Gesetze hinsichtlich Wirkung und Folgekosten zu einem verbindlichen Bestandteil der Gesetzgebung und des Regierungshandelns“ machen. In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass eine erhebliche Anzahl von Gesetzen und Verordnungen „als qualitativ mangelhaft angesehen“ werde. „In der Folge verursachten diese Gesetze und Verordnungen neue Bürokratiekosten für Unternehmen, weil sie diesen Informations- und Meldepflichten auferlegten“, heißt es weiter.
Batterie-Recycling: Welcher Ausschuss die federführende Beratung eines AfD-Antrags mit dem Titel „Batterie-Recycling – Bedarf erforschen und Methoden verbessern“ übernehmen soll, ist hingegen noch offen.
Psychotherapeuten: Auch ein AfD-Antrag mit dem Titel „Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden – Weiterbildung sichern“ soll ohne vorherige Aussprache zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung soll beim Gesundheitsausschuss liegen.
Produktsicherheit: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (20/12716) vor. Die Vorlage soll an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
Christenverfolgung: Die AfD-Fraktion legt dem Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Fortgesetzte Christenverfolgung in Nigeria beim Namen nennen und ächten“ (20/13119) erstmals vor. Die Drucksache soll an den Ausschuss für Menschenrechte zur federführenden Beratung überwiesen werden.
Gemeinnützigkeit: Die Gruppe Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/13079) zu einer Reform der Gemeinnützigkeit auf, der im Finanzausschuss federführend beraten werden soll. In den vergangenen Jahren habe eine dramatische Fehlentwicklung im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts stattgefunden, kritisieren die Abgeordneten. Sie verweisen darin auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes von 2019, wonach die aktive Teilnahme an der öffentlichen Diskussion über politische Entscheidungen nicht als gemeinnützig anzusehen sei, wenn sie als „Einflussnahme auf die politische Willensbildung“ auf die Beeinflussung von Gesetzen gerichtet ist. Im Ergebnis habe sich inzwischen bis weit in vermeintlich unpolitische Sport-, Brauchtums- und Kulturvereinen die Angst festgesetzt, dass jegliche politische Aktivität zum Beispiel in Form einer Unterschrift unter einen Appell gegen Rassismus oder Rechtsextremismus die Gemeinnützigkeit der Vereine bedrohe, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb einen Gesetzentwurf, der den Katalog der steuerbegünstigten Zwecke deutlich präzisiert und ergänzt. Mit Hinweis auf die Werte des Grundgesetzes müssten Zwecke wie die „Förderung der demokratischen Teilhabe und der Wahrung und Verwirklichung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte“, die „Förderung des Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ oder die „Förderung der Durchsetzung des Sozialstaatsgebots und der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen“ in den Katalog aufgenommen werden. Gleichzeitig sollten diesen Zwecken entgegengerichtete, demokratiefeindliche oder gruppenbezogene menschenfeindliche Aktivitäten eines Vereins den Ausschluss von jeglicher Steuerbegünstigung zur Folge haben, fordern die Abgeordneten. Eine unmissverständliche Demokratieklausel soll es einem gemeinnützigen Verein nicht nur erlauben, außerhalb seiner Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung zu nehmen, sondern auch den Einsatz für Demokratie und Menschenrechte ausdrücklich als Ausdruck gemeinnützigen Handeln anerkennen.
Syrien: Die Gruppe BSW legt einen Antrag (20/12989) vor, der im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden soll. Darin fordert die Gruppe die Bundesregierung auf, die diplomatischen Beziehungen zu Syrien wiederaufzunehmen und die deutsche Botschaft in Damaskus wieder zu eröffnen. Im Mai 2023 sei Syrien in die Arabische Liga zurückgekehrt und habe wieder diplomatische Beziehungen zu arabischen Staaten aufgenommen, schreiben die Abgeordneten. Die EU-Mitglieder Italien, Österreich, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Slowenien und die Slowakei hätten im Juli 2024 für bessere Beziehungen zu Syrien geworben, um menschenwürdige Lebensbedingungen dort zu schaffen, um eine sichere Rückkehr von Flüchtlingen zu gewährleisten und um weitere, ökonomisch erzwungene Migration aus Syrien zu verhindern. Die Bundesregierung solle deshalb „die Wirtschaftssanktionen, die zu einer Verarmung der syrischen Bevölkerung führen sowie den Wiederaufbau des Landes blockieren und eine wesentliche Fluchtursache darstellen“, beenden und im EU-Rat einer weiteren Verlängerung der Sanktionen nicht mehr zuzustimmen.
(scr/irs/05.11.2024)