Fragestunde

Fragestunde am 6. November

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 6. November 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/13566), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU mit den meisten Fragen

17 der insgesamt 47 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Gruppe Die Linke mit 16 Fragen. Acht Fragen stellten Abgeordnete der AfD-Fraktion, vier Fragen Abgeordnete der Gruppe BSW. Je zwei Fragen wurden von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) und vom fraktionslosen Abgeordneten Thomas Seitz gestellt.

Die meisten Fragen, nämlich neun, richteten sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie vom Auswärtigen Amt mit jeweils sechs Fragen. Je vier Fragen beantworten sollten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Finanzen. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auseinandersetzen. Je zwei Fragen richteten sich an das Bundeskanzleramt und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Zu je einer Frage sollten das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Stellung beziehen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise erkundigte sich der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens beim Bundesverteidigungsministerium, in welcher Höhe Haushaltsmittel, die bisher nicht im Bundeshaushalt hinterlegt sind, nach aktueller Kenntnis, Auffassung oder Schätzung der Bundesregierung benötigt werden, um alle aus der Bundeswehr an die Ukraine abgegebenen Waffensysteme wiederzubeschaffen. Sollte die Bundesregierung keine belastbare Gesamtsumme an Haushaltsmitteln nennen können, verlangte Gädechens eine Gesamtschätzung. Sollte auch eine Schätzung nicht abgegeben werden können, sollte die Regierung die Gesamtsumme an Haushaltsmitteln für solche Wiederbeschaffungsvorhaben beziffern, deren Finanzvolumen der Bundesregierung bereits – gegebenenfalls nur schätzungsweise – bekannt ist. Gädechens fragte zudem, ob die Regierung ausschließt, dass – mit Ausnahme der im Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens „Bundeswehr“ etatisierten Mittel – Wiederbeschaffungsvorhaben von aus der Bundeswehr an die Ukraine abgegebenen Waffensystemen aus Mitteln des Etats des Bundesverteidigungsministeriums oder des Sondervermögens „Bundeswehr“ finanziert werden.

Die Abgeordnete Ina Latendorf (Gruppe Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern erkundigte sich beim Bundesfinanzministerium, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zur Inanspruchnahme von Dispositionskrediten und zur Ablehnung von in der Regel zinsgünstigeren Ratenkrediten durch Verbraucherinnen und Verbraucher in Abhängigkeit von deren Haushaltseinkommen hat.

Der thüringische AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wollte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfahren, welche konkreten Projekte zur Förderung der Geschlechtergleichheit das Ministerium im Jahr 2023 gefördert hat. Die Regierung sollte die 14 Projekte mit der höchsten Förderung und die dazugehörigen Fördersummen nennen.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) fragte das Auswärtige Amt, ob für die Bundesregierung die Möglichkeit besteht, über einen Antrag beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Einsicht zu verlangen in die von Südafrika im Verfahren um seinen Völkermordvorwurf gegen Israel am 28. Oktober 2024 vorgelegte „über 750 Seiten umfassende Stellungnahme, ergänzt mit einem über 4.000 Seiten Beweisstücke und Anhänge enthaltenen Annex“. Die Abgeordnete wollte wissen, ob die Bundesregierung – sofern noch nicht geschehen – einen solchen Antrag stellen wird, um sich mit den Beweisstücken und Gegenargumenten Südafrikas zu befassen. Diese widersprechen laut Dağdelen der Einschätzung der Bundesregierung, dass der von Südafrika vor dem IGH gegen Israel erhobene Vorwurf genozidaler Handlungen jeder Grundlage entbehrt und entschieden und ausdrücklich zurückzuweisen sei. Falls die Regierung den Antrag nicht stellen will, soll sie dies nach dem Willen der Abgeordneten begründen.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Inneres und Heimat, welche Kosten dem Bundeshaushalt durch die derzeit stattfindenden Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen entstehen und wie viel Personal der Bundespolizei dafür aufgewendet wird.

Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aus welchen Gründen die von Asylbewerbern zulasten der Städte und Gemeinden verursachten Kosten für ihre gesundheitliche Versorgung nicht zentral erfasst werden. Bei rund 3,2 Millionen Asylbewerbern Ende des Jahres 2023 beliefen sich diese auf einen hohen einstelligen Milliardenbetrag, so der Abgeordnete, „selbst wenn die Kosten pro Kopf nur einen Teil der Kosten für die medizinische Versorgung eines durchschnittlichen Deutschen in Höhe von 6.000 Euro im Jahr betragen“.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/06.11.2024)