Union will Missbrauch von Online-Ticketbörsen beenden
Die Unionsfraktion fordert eine Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen. Ihren Antrag mit dem Titel „Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen – Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen“ (20/13293) hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erstmals beraten. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Rechtsausschuss.
Antrag der Unionsfraktion
„Das Jahr 2024 brachte absolute Highlights aus internationalen Sportveranstaltungen nach Deutschland und Europa“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag und nennen die Handball-Europameisterschaft, die Fußball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele. Die entsprechenden Tickets seien sehr begehrt und auf den offiziellen Verkaufskanälen schnell vergriffen gewesen, heißt es weiter. Sie sei jedoch teilweise zu horrenden Preisen auf dem sogenannten Ticketzweitmarkt weiterverkauft worden – großteils durch gewerbliche Anbieter auf Internetplattformen.
Preisaufschlag oftmals weit über dem Originalpreis
Die zunehmende Verbreitung derartiger Online-Ticketbörsen führt aus Sicht der Union bereits seit Jahren zu erheblichen Problemen und hoher Frustration sowohl für Verbraucher als auch für die Veranstalter von Sport und Kulturveranstaltungen. Kritisch zu bewerten sei der Einsatz automatisierter oder professioneller Ankaufsysteme, technisch oftmals sogenannte „Bots“, die in der Lage seien, große Mengen an Tickets in kürzester Zeit automatisiert aufzukaufen.
Außerdem seien die Preise auf dem Zweitmarkt häufig überzogen, wobei der Preisaufschlag bei begehrten Veranstaltungen oftmals weit über 100 Prozent des Originalpreises liege. Zudem finde der Tickethandel auf Online-Plattformen in Deutschland oft anonym und durchwegs intransparent statt, „wodurch Verbraucher wichtige Informationen über die gekauften Tickets nicht kennen“.
„Genaue Platzierung muss erkennbar sein“
Von der Bundesregierung verlangt die Unionsfraktion daher, die Ticketbörsen gesetzlich dazu zu verpflichten, den Einzelpreis der angebotenen Eintrittskarten sowie die Abweichung dieses Preises vom Originalpreis oder der Preisempfehlung des Veranstalters darzustellen. Zudem müssten die wesentlichen Eigenschaften der Eintrittskarten, wie beispielsweise genaue Platzierung, Handelbarkeit oder Handelsbeschränkungen sowie die Verfügbarkeit und den erwarteten Lieferzeitpunkt erkennbar sein.
Offengelegt werden müsse zudem die Identität und Anschrift des Dritten, in dessen Auftrag die Eintrittskarten angeboten werden, „inklusive der Information, ob dieser Dritte ein Unternehmer ist“. (hau/17.10.2024)