Koalitionsantrag für eine „europäische Zukunft Georgiens“ angenommen
„Für eine europäische Zukunft Georgiens“ lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/13222), den der Bundestag am Donnerstag, 10. Oktober 2024, angenommen hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen, dagegen die Unionsfraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW. Die Gruppe Die Linke enthielt sich.
Erstmals befasste sich das Parlament zudem mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine Stabilisierung des Südkaukasus im deutschen Interesse“ (20/13282). Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Angenommener Antrag der Koalitionsfraktionen
SPD, Grüne und FDP setzen sich in ihrem angenommenen Antrag (20/13222) für den EU-Beitritt Georgiens ein, üben aber deutliche Kritik am „autoritären und antieuropäischen Kurs“ der derzeit in Tiflis regierenden Partei „Georgischer Traum“. Mit diesem Kurs setze die politische Führung entgegen dem Wunsch der breiten Mehrheit der georgischen Bevölkerung die Zukunft des Landes in der EU mutwillig aufs Spiel, schreiben die Abgeordneten.
Gefordert wird unter anderem, dass keine weiteren Fortschritte im EU-Beitrittsprozess mit Georgien erfolgen sollen, solange das Gesetz zur sogenannten „Transparenz ausländischer Einflussnahme“ in Kraft ist. Dieses Gesetz sei unvereinbar mit den zentralen Werten und demokratischen Prinzipien der EU, argumentieren die Abgeordneten. Es stehe konkret im Widerspruch zu zwei der neun zwischen der EU und der georgischen Regierung vereinbarten Reformprioritäten, nämlich dafür zu sorgen, dass die Zivilgesellschaft frei agieren kann sowie Desinformation gegen die EU und ihre Werte zu bekämpfen. „Das Gesetz entspricht im Geiste dem russischen 'Ausländische-Agenten-Gesetz'“, heißt es im Antrag.
Bekenntnis zur territorialen Integrität Georgiens
Die Bundesregierung solle „sich im Geiste der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024“ für freie und faire Parlamentswahlen durch Unterstützung von internationalen Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE (ODIHR) und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einsetzen sowie die künftige Ausgestaltung der Beziehungen mit Georgien auch von freien und fairen Parlamentswahlen abhängig machen.
Weitere Forderungen zielen auf die „Rücknahme der Gesetze, die die Rechte von LGBTQIA+-Personen massiv einschränken“, sowie auf die Rücknahme des sogenannten „Offshore-Gesetzes“, welches wirtschaftliche Transparenz und Korruptionsbekämpfung schwächen sowie Sanktionsumgehungen ermöglichen könnte. Die Bundesregierung soll gegenüber der georgischen Regierung zudem darauf dringen, „die unrechtmäßige Strafverfolgung von friedlich Protestierenden durch Polizei und Staatsanwaltschaft einstellen“.
Die Abgeordneten verbinden ihre Kritik mit einem klaren Bekenntnis zur territorialen Integrität Georgiens. „Georgien war und ist bis heute Opfer imperialistischer, russischer Aggression. Seit dem Fünf-Tage-Krieg 2008 üben russische Truppen völkerrechtswidrig die De-facto-Kontrolle über ein Fünftel des georgischen Territoriums aus, und Russland hat die abtrünnigen Gebiete Südossetien und Abchasien als eigenständige Staaten diplomatisch anerkannt.“
Die Bundesregierung soll Russland weiterhin auffordern, „die territoriale Integrität Georgiens uneingeschränkt zu achten und jedwede russische Einflussnahme in den von russischen Truppen völkerrechtswidrig de facto kontrollierten Gebieten sowie Versuche der weiteren Destabilisierung Georgiens entschieden zu verurteilen“.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem Antrag gegen eine „Regime-Change-Politik in Georgien“. Eine Verschärfung der geopolitischen Spannungen zwischen den Groß- und Regionalmächten im Südkaukasus sei nicht im Interesse der Bundesrepublik, ebenso wenig wie ein gewaltsames, völkerrechtswidriges Vorgehen Aserbaidschans gegen Armenien oder Georgiens gegen die De-Facto-Regime Abchasien und Südossetien, schreiben die Abgeordneten.
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „auf unsere Partner einzuwirken, dass sie jegliche Versuche einstellen, in Georgien auf einen Regierungswechsel (Regime Change) hinzuwirken“. Zu unterlassen seien „unzulässige Einmischungen in innere Angelegenheiten wie vermeintliche Demokratie- und NGO-Förderung“. Die Bundesregierung solle dafür eintreten, „den Südkaukasus als Zone blockfreier Staaten zu belassen und im Rahmen der Nato alle Maßnahmen zu unterlassen, Georgien in die Nato aufzunehmen“. (ahe/09.10.2024)