Inneres

Abgeordnete debattieren über innere Sicherheit in Deutschland

Ein Polizeifahrzeug fährt durch eine Fußgängerzone.

Das Parlament berät über die innere Sicherheit und die Migrationspolitik in Deutschland. (© picture alliance / zumapress.com | Sachelle Babbar)

Liveübertragung: Donnerstag, 12. September, 9 Uhr

Zu Beginn des Sitzungstages am Donnerstag, 12. September 2024, befassen sich die Abgeordneten des Bundestages mit der inneren Sicherheit im Land. Grundlage der rund eineinhalbstündigen Aussprache sind zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) und „zur Verbesserung Terrorismusbekämpfung“ (20/12806). 

Zur Debatte stehen außerdem ein Gesetzentwurf der CDU/CSU „zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ (Zustrombegrenzungsgesetz, 20/12804) und ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kehrtwende in der Migrationspolitik jetzt einleiten – Maßnahmen zur sofortigen Beendigung der illegalen Einwanderungsströme treffen“ (20/12802). Alle vier Vorlagen sollen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden. 

Innere Sicherheit und Asylsystem

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (20/12805) sieht Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Asyl- und Aufenthaltsrecht und im Waffenrecht vor. Menschen, die in der Bundesrepublik Schutz suchen und denen Schutz gewährt wird, soll künftig die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtender Beweggrund begangen wurden. 

Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, „da dieses Verhalten regelmäßig im Widerspruch zur schutzauslösenden Gefährdung des Ausländers bei Rückkehr in den Heimatstaat steht“. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe die Aufgabe, die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern. Das Bamf soll daher befugt werden, den biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vorzunehmen. 

Änderungen im Ausweisungs- und Waffenrecht

Mit den Änderungen im Ausweisungsrecht sollen Ausweisungen in Fällen erleichtert werden, bei denen bestimmte Straftaten „unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs“ begangen wurden. Zukünftig sollen ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren, um die Ihnen dort zustehenden Aufnahmeleistungen entsprechend der EU-Richtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, zu beziehen.

Zudem ist vorgesehen, das Waffenrecht zu verschärfen, damit Extremisten und Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können. Unter anderem sollen die Waffenbehörden verpflichtet werden, neben der zuständigen Behörde der Landespolizei oder der zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten zehn Jahre abzufragen, um sicherzustellen, dass auch im Fall eines Umzugs keine relevanten Erkenntnisse verloren gehen.

Verbesserung der Terrorismusbekämpfung

Der Gesetzentwurf (20/12806) verfolgt nach Koalitionsangaben das Ziel, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und dem Schutz von Verfassungsorganen mit „zeitgemäßen Befugnissen“ auszustatten. Zudem soll für alle Strafverfolgungsbehörden eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die den Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen auf eine rechtssichere Grundlage stellt. So könnten beispielsweise Lichtbilder einer Zielperson mit IS-Propagandavideos und Daten aus sozialen Medien abgeglichen werden, um Hinweise auf die Person selbst sowie Mittäter oder Hintermänner zu erhalten.

Zur Begründung heißt es, Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen verbieten, könnten nur eine Wirkung entfalten, wenn sie durchgesetzt werden. Hierzu bedürfe es neuer Befugnisse für die Bundespolizei zur Kontrolle von Personen in Eisenbahnen des Bundes, wenn dort das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen untersagt ist.

Begrenzung des „illegalen Zustroms“

Der Entwurf der Unionsfraktion für ein „Zustrombegrenzungsgesetz“ (20/12804) zielt darauf ab, die Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festzulegen. Angesichts der Aufnahme von mehr als 1,8 Millionen Asylbewerbern und Ukraine-Flüchtlingen seit Anfang 2022 seien die Integrationskapazitäten in Deutschland auf absehbare Zeit „in einem Maße erschöpft, dass der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres zu beenden ist“. 

Um die Ausreisepflicht von auf Bahnhöfen angetroffenen Personen durchzusetzen, soll die Bundespolizei nach dem Willen der Fraktion eine eigene Zuständigkeit für „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ erhalten. Die Regelung solle Nicht-EU-Angehörige ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente erfassen und als auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung beinhalten. Für das Tätigwerden der Bundespolizei solle das Einvernehmen der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich sein, es sei denn, dieses kann – zum Beispiel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der zuständigen Ausländerbehörde – nicht sofort hergestellt werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/12802) unter anderem, die Bundesgrenze sofort kontrollierbar zu machen, gegebenenfalls auch durch die Errichtung von Grenzzäunen. An der Grenze solle jeder zurückgewiesen werden, der „unberechtigterweise aus einem sicheren Transitland einreisen will und daher kein Anrecht auf Asyl haben kann“. Die Praxis des generellen Verbleibs abgelehnter Asylbewerber in Deutschland will die Fraktion beenden und entgegenstehende rechtliche Regelungen entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten die Verfahrensdauern der Bearbeitung von unzulässigen und „offensichtlich unbegründeten Asylanträgen“ einschließlich des Rechtswegs drastisch verkürzen. Praktische Hindernisse bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber wie unkooperative Transit- und Herkunftsstaaten sollten durch Anwendung von Druckmitteln wie Visahebel, Streichung von Entwicklungshilfe, Ausgestaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit beseitigt werden, so die Fraktion. (irs/vom/10.09.2024)

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