Antrag auf Absetzung des Sicherheitspakets abgelehnt
Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag, 18. Oktober 2024, hat der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Absetzung der abschließenden Beratung des sogenannten Sicherheitspakets von der Tagesordnung abgelehnt. Für den Absetzungsantrag stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppen Die Linke und BSW, dagegen stimmten die Koalitionsfraktionen. Die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle enthielten sich.
Beratungsgegenstände des Sicherheitspakets
Da der Geschäftsordnungsantrag der Unionsfraktion abgelehnt wurde, rief Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Anschluss die Zusatzpunkte 7 bis 9 und den Tagesordnungspunkt 30 zur verbundenen Beratung auf. Für die Aussprache mit insgesamt neun namentlichen Abstimmungen sind drei Stunden und zehn Minuten eingeplant. Dazu liegen dem Plenum zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) und „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) in den vom Innenausschuss geänderten Fassungen (20/13413 Buchstaben a und b) vor, über die die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung entscheiden sollen.
Ein Änderungsantrag (20/13424) sowie drei Entschließungsanträge (20/13415, 20/13416, 20/13417), die die CDU/CSU-Fraktion zu dem ersten Regierungsentwurf eingebracht hat, werden ebenfalls namentlich abgestimmt. Darüber hinaus liegt dem Parlament ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/13414) vor.
Schließlich werden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“ (20/11626) und „Gezielte Sanktionierung von Messerangriffen statt Verschärfungen im Waffenrecht – Keine weiterer Belastung der Allgemeinheit“ (20/12976) beraten und namentlich abgestimmt. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/13413 Buchstaben c und e) vor.
Anträge der Unionsfraktion nicht auf der Tagesordnung
Für die Unionsfraktion begründete der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei den Absetzungsantrag damit, dass zum Beratungsgegenstand gehörende Vorlagen seiner Fraktion nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden seien. Es handelt sich dabei um einen Antrag für ein „umfassendes Sicherheitspaket“, in dem die Bundesregierung zur Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung der irregulären Migration und des Islamismus aufgefordert wird (20/12961).
Darüber hinaus waren der Unionsantrag mit dem Titel „Für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik – Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vornehmen“ (20/12835) und der Gesetzentwurf der Unionsfraktion „zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ (Zustrombegrenzungsgesetz, 20/12804) von der Tagesordnung abgesetzt worden. Anträge der AfD-Fraktion zum Thema seien hingegen in die Tagesordnung aufgenommen worden, so Frei.
Für die Koalitionsfraktionen erwiderte Johannes Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, die Verabschiedung des Sicherheitspakets sei nicht die abschließende Beratung der Migrationsfrage. Die Anträge der Union gingen darüber hinaus, es mache keinen Sinn, sie bereits heute zu beraten. Dr. Götz Frömming, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sagte, Minderheitenrechte würden mit Füßen getreten. (vom/18.10.2024)