2. Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg hat sich konstituiert

Der CDU-Abgeordnete Stefan Heck sitzt in einem Sitzungssaal und spricht in das Mikrofon.

Der CDU-Abgeordnete Stefan Heck ist Vorsitzender des neuen Untersuchungsausschusses zum Atomausstieg. (© DBT/Photothek/Thomas Imo)

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sitzt in einem Sitzungssaal und spricht in das Mikrofon; rechts daneben sitzt der SPD-Abgeordnete Robin Mesarosch.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eröffnete die konstituierende Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses des Bundestages in der laufenden Wahlperiode; rechts der SPD-Abgeordnete Robin Mesarosch. (© DBT/Photothek/Thomas Imo)

Der 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der laufenden Wahlperiode hat sich am Donnerstag, 4. Juli 2024, im Beisein von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas konstituiert. Der Untersuchungsausschuss soll sich mit den Umständen des deutschen Atomausstiegs befassen (20/11731, 20/12142). Vorsitzender des neuen Untersuchungsausschusses ist der hessische CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Heck, sein Stellvertreter der baden-württembergische SPD-Abgeordnete Robin Mesarosch. Dem Untersuchungsausschuss gehören elf Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie deren Stellvertreter an.

Der Bundestag hatte zuvor die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses ohne Aussprache beschlossen, als er einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/11731) in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vorgelegten Fassung (20/12142) mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke annahm.

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Dem Antrag der Unionsfraktion zufolge soll sich der Ausschuss „ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild verschaffen von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands“. Dabei soll es um die Energiepolitik nach dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine und die dadurch fundamental veränderte Lage gehen. Der Untersuchungszeitraum soll mit dem 24. Februar 2022 beginnen und mit dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses enden. Insbesondere soll geklärt werden, ob und gegebenenfalls welche Informationen über die Energieversorgung und ihre Entwicklung sowie die nukleare Sicherheit verfügbar waren und in die Entscheidungsprozesse in der Bundesregierung einbezogen wurden.

Geprüft werden soll weiter, ob Bundestag und Öffentlichkeit zu Ablauf, Grundlage und Ergebnis der Entscheidungsprozesse und zu den getroffenen Entscheidungen umfassend, zeitnah, sachgerecht und zutreffend informiert wurden. Zum Untersuchungsauftrag gehört ebenfalls, ob die von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) mit Blick auf die nach Kriegsbeginn diskutierte mögliche Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke am 27. Februar 2022 zugesagte „ergebnisoffene Prüfung“ beziehungsweise die am 1. März 2022 angekündigte Prüfung, bei der es „keine Tabus“ geben sollte, stattgefunden hat. 

Ordentliche Mitglieder des Ausschusses: SPD: Jakob Blankenburg (Obmann), Dr. Zanda Martens, Robin Mesarosch; CDU/CSU: Dr. Stefan Heck, Anne König, Dr. Andreas Lenz (Obmann); Bündnis 90/Die Grünen: Lukas Benner, Dr. Konstantin von Notz (Obmann); FDP: Frank Schäffler (Obmann), Judith Skudelny; AfD: Andreas Bleck (Obmann); stellvertretende Mitglieder: SPD: Dr. Johannes Fechner, Dunja Kreiser, Dr. Nina Scheer; CDU/CSU: Fabian Gramlich, Dietrich Monstadt, Dr. Klaus Wiener; Bündnis 90/Die Grünen: N.N., N.N.; FDP: Carl-Julius Cronenberg, Michael Kruse; AfD: Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann. (eis/04.07.2024)

 

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