Initiative zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes beraten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 14. Juni 2024, mit dem Lieferkettengesetz befasst. Dazu hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (20/11752, Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) vorgelegt und beantragt, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung der Vorlage einzutreten.
In namentlicher Abstimmung votierten 252 Abgeordnete für diesen Geschäftsordnungsantrag, 401 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Um wie von der Unionsfraktion gewünscht ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung einzutreten, wäre nach der Geschäftsordnung des Bundestages eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen, die deutlich verfehlt wurde. Somit überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung an sechs weitere Ausschüsse.
Gesetzentwurf der CDU/CSU
Die Unionsfraktion verlangt in ihrem Entwurf, das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sofort aufzuheben. Dieses Gesetz gelte seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und verpflichte sie, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorgebeugt wird, dass diese minimiert oder beendet werden. Es sei mit dem Ziel geschaffen worden, Wirksamkeit beim besseren Schutz von Menschenrechten zu verbinden mit Rechtssicherheit und Handhabbarkeit für die betroffenen Unternehmen.
Mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sei eine verbindliche Vorgabe geschaffen worden, heißt es weiter, bei der die Bundesregierung nicht habe verhindern können, dass sie weit über die deutsche Regelung hinausgeht. So verpflichte die CSDDD Unternehmen zur Einhaltung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg. Außerdem müssten Unternehmen künftig einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Bei Verstößen gegen Menschenrechte sollen Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, schreibt die Fraktion.
„Unternehmen auf EU-Lieferkettenrichtlinie vorbereiten“
Aus ihrer Sicht sei es daher nicht sinnvoll, an den „teilweise deutlich unterschiedlich geregelten Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festzuhalten und gleichzeitig von den Unternehmen zu erwarten, dass sie sich auf das Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese “vermeidbare Mehrbelastung„ würde einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen innerhalb der EU zur Folge haben, so die Fraktion.
Dies gelte umso mehr, da die Fülle an Berichtspflichten und bürokratischen Auflagen stetig zugenommen habe und sich die Wettbewerbsbedingungen deutscher Unternehmen insgesamt verschlechtert hätten, betonen die Abgeordneten. Anstatt das Gesetz weiterhin umzusetzen, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung, die EU-Lieferkettenrichtlinie zu beachten, vorbereitet werden, etwa in Form entsprechender Beratungsangebote. Dies gelte gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen seien. (eis/vom/13.06.2024)
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 4. Juli 2024, nicht über die von der Unionsfraktion geforderte Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Entscheidung über den entsprechenden Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) (20/11752) wird vertagt und von der Tagesordnung abgesetzt. Eine vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geplante Beschlussempfehlung wird vorerst nicht abgegeben.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte ursprünglich beantragt, nach der ersten Lesung am 14. Juni 2024 ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung der Vorlage einzutreten. Ihr Geschäftsordnungsantrag fand jedoch seinerzeit keine Mehrheit.
Abgestimmt werden sollte darüber hinaus über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Unternehmen entlasten – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen“ (20/10062), zu dem eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (20/10759) vorliegt.
Gesetzentwurf der Union
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern. Es verpflichtet die Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vorgebeugt, minimiert oder beendet werden. Die Unionsfraktion kritisiert, dass insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden seien. In dieser Situation überfordere die im LkSG festgelegten Berichtspflichten die Unternehmen. Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gehe noch über die deutschen Bestimmungen hinaus, weshalb es keinen Sinn mache, von den Unternehmen zu erwarten, an den nationalen Regelungen festzuhalten und sich gleichzeitig auf die Bestimmungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten, heißt es in der Vorlage.
„Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. Dies gilt gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen sind“, schreiben die Abgeordneten. Das LkSG solle deshalb mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden, fordern sie.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion begründet ihren Wunsch nach Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes damit, dass das bestehende Gesetz die Grundsätze des freien Handels missachte „da es freiwilligen Güteraustausch von Unternehmen und so die Schaffung von Wohlstand international behindert“.
Die Bundesregierung solle daher frühestmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der das seit dem 1. Januar 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner aktuellen Fassung aufhebt und sich im Rahmen des EU-Trilogs „unmissverständlich“ gegen die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie aussprechen. (hau/che/emu/01.07.2024)
Bundestag lehnt wirtschaftspolitische Initiativen der Union ab
Das Parlament hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, mehrere wirtschaftspolitische Initiativen der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Darunter fällt ein Entwurf für ein Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz (20/11752), der mit 412 Stimmen gegen 247 bei einer Enthaltung keine ausreichende Mehrheit gefunden hat. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung (20/13044) zur Ablehnung der Vorlage vorgelegt.
Darüber hinaus fand keine Mehrheit der Antrag „Wirtschaftswende jetzt – Sofortprogramm für die deutsche Wirtschaft“ (20/10985). Das Plenum votierte mit den Stimmen von SPD Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppen Die Linke sowie BSW dagegen, Union und AfD stimmten dafür. Ein von CDU/CSU vorgeschlagener „Pakt für Wachstum und Wohlstand“ (20/8413) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Der Antrag „Wirtschaftspolitischen Richtungsstreit der Bundesregierung beenden – Für eine echte Wirtschaftswende“ (20/11144) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW bei Zustimmung der Union und AfD abgelehnt. Der Wirtschaftsausschuss hat zu den drei Anträgen Beschlussempfehlungen (20/13048, 20/13052, 20/13051) abgegeben.
SPD: Wirtschaft in historischer Umbruchphase
Von Ideen aus der Vergangenheit sprach Esra Limbacher (SPD) mit Blick auf die aus dem Februar stammenden Initiativen der Union. „Das hilft doch Deutschland überhaupt nicht weiter“, befand er. Limbacher sagte, Deutschland erlebe wirtschaftlich stürmische Zeiten. Die SPD kämpfe „um jeden Industriearbeitsplatz in diesem Land“.
Die deutsche Wirtschaft befinde sich in einer historischen Umbruchphase. Umso dringender sei es, die Rahmenbedingungen „so auf Zukunft zu stellen, dass Deutschland auch in Zukunft eine starke Industrienation bleibt, Arbeitsplätze gesichert werden und neue entstehen“. Die Bundesregierung habe mit ihrer Wachstumsinitiative erste Anreize dafür gesetzt.
CDU/CSU: Desaströse Bilanz der Scholz-Ampel
Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) befand hingegen, dass Deutschland das zweite Jahr in Folge schrumpfe, die Firmenpleiten anstiegen, Investoren das Land fluchtartig verließen und Industrieunternehmen allein 2024 zehntausende Stellen strichen, sei die „desaströse wirtschaftspolitische Bilanz der Scholz-Ampel nach drei Jahren Regierungsarbeit“. Die Union habe schon vor Monaten konkrete Vorschläge unterbreitet, „damit Deutschland nicht sehenden Auges gegen die Wand fährt“, sagte Rouenhoff.
Die Ampel habe die Probleme in der deutschen Wirtschaft hingegen kleingeredet. Nun spreche Wirtschaftsminister Harbeck vom Anwerfen der Kettensäge, um das Lieferkettensorgfaltsgesetz „wegzubolzen“. Sprüche klopfen alleine reiche aber nicht, so der Unionsabgeordnete. „Das macht längst noch keine gute Politik aus.“
Grüne: Koalition holt vergangene Versäumnisse auf
Die wirtschaftliche Lage in Deutschlands sei ernst, „weil unserer Exportnation die geopolitischen Spannungen zusetzen“, befand Dr. Sandra Detzer (Bündnis 90/Die Grünen). Allein die Schwächung der chinesischen Wirtschaft bedeute um Milliarden geringere Umsätze für deutsche Unternehmen. Zudem hätten es vergangene Bundesregierungen versäumt, an den Standortfaktoren des Landes zu arbeiten.
Detzer benannte ein ausreichendes Fachkräfteangebot, saubere Energien, Bürokratieabbau sowie Geschäftsmodelle, die auf Digitalisierung und Dekarbonisierung setzten. Die gute Nachricht sei: „Diese Koalition hat diese Versäumnisse angefangen aufzuholen.“ An allen Baustellen werde gearbeitet, sagte die Grünen-Abgeordnete.
AfD: Anträge dienen der Verneblung der Wähler
Norbert Kleinwächter (AfD) stimmte der Analyse der Union zu, dass es Deutschland immer schlechter gehe. Die Grundlage dafür ließen sich jedoch allesamt auf Angela Merkel, auf Ursula von der Leyen – also auf die CDU zurückführen. Die schlimmste Rezession habe Deutschland 2010 gehabt – unter Angela Merkel. Das Verbrennerverbot stamme von der CDU – ebenso wie der Atomausstieg. Das gleiche gelte für die „EU-Vertragsbrüche“ und auch das Lieferkettensorgfaltsgesetz.
„Die CDU ist die Choreografin des deutschen Untergangs“, sagte Kleinwächter. Die Ampelparteien seien lediglich die Vortänzer, die das auch noch performativ aufführten. Die Anträge bewertete der AfD-Abgeordnete als eine Show zur Verneblung der Wähler. Es sei die Union gewesen, die das Gesetz 2021 eingeführt habe.
FDP: Wirtschaft wieder aufs Gleis setzen
Reinhard Houben (FDP) stellte klar, dass seine Partei in der vergangenen Legislaturperiode gegen das Lieferkettensorgfaltsgesetz gewesen sei. Eingeführt habe es die CDU gemeinsam mit der SPD. Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation sagte Houben, die Bundesregierung habe die Lage erkannt und handle.
„Wir müssen die deutsche Wirtschaft wieder aufs Gleis setzen“, forderte er. Ein großer Beitrag dazu sei die Wachstumschanceninitiative. Die Union forderte Houben auf, die darin enthaltenen Maßnahmen im Bundesrat zu unterstützen.
Gruppen: Lieferkettengesetz geht auf Union zurück
Das Lieferkettengesetz solle verhindern, dass Konzerne von Kinder- und Zwangsarbeit profitieren, sagte Jörg Cezanne (Gruppe Die Linke). Wenn die Union nun die Abschaffung fordere, weil das Gesetz der deutschen Industrie angeblich Wettbewerbsnachteile bringe, sei das ebenso zynisch wie entlarvend. Sollte es wirklich deutsche Konzerne geben, die ohne Kinder- oder Sklavenarbeit nicht mehr wettbewerbsfähig sind, müssten diese ihr Geschäftsmodell dringen ändern.
Klaus Ernst (Gruppe BSW) erinnerte ebenfalls daran, dass die Union das Gesetz eingeführt habe. Die jetzige Unionsfraktion rief er dazu auf, zu dem Sozialen in der Marktwirtschaft zurückzukehren.
Gesetzentwurf der Union
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern. Es verpflichtet die Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vorgebeugt, minimiert oder beendet werden. Die Unionsfraktion kritisiert, dass insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden seien.
In dieser Situation überfordere die im LkSG festgelegten Berichtspflichten die Unternehmen. Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gehe noch über die deutschen Bestimmungen hinaus, weshalb es keinen Sinn mache, von den Unternehmen zu erwarten, an den nationalen Regelungen festzuhalten und sich gleichzeitig auf die Bestimmungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten, heißt es in der Vorlage. „Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. Dies gilt gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen sind“, schreiben die Abgeordneten. Das LkSG solle deshalb mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden, fordern sie.
Erster Antrag der CDU/CSU-Fraktion
Die Unionsfraktion verlangt, eine Begrenzung der Sozialabgaben bei 40 Prozent des Bruttoarbeitslohns wieder einzuführen, um die Arbeitskosten in Deutschland wieder wettbewerbsfähiger zu machen. In ihrem Antrag (20/10985) fordern die Abgeordneten außerdem, Überstunden für Vollzeitbeschäftigte steuerlich zu begünstigen und für Bürgergeldbezieher strengere Sanktionen einzuführen, wenn die Arbeitsaufnahme verweigert wird.
Zweiter Antrag der Union
In einem weiteren Antrag (20/8413), zu dem der Wirtschaftsausschuss gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Bericht (20/11825) vorgelegt hat, verlangen die Antragsteller eine „Wachstumsagenda für Wirtschaft, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit“. Die Abgeordneten fürchten, dass „die industrielle Basis in Deutschland erodiert“. Sie fordern deshalb von der Bundesregierung eine „Industriestrategie, die wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen schafft“.
Zudem soll ein Belastungsmoratorium beschlossen und das vierte Bürokratieentlastungsgesetz schnellstmöglich eingebracht werden, um die Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten. Die Fraktion verlangt außerdem, Planungs- und Genehmigungsprozesse erheblich zu beschleunigen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland bis zum 1. Januar 2025 auszusetzen.
Dritter Antrag der Unionsfraktion
Um den „Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen“ braucht es aus Sicht der Union „eine echte Wirtschaftswende“. Um diese zu erreichen, soll der Solidaritätszuschlag „zumindest stufenweise“ gestrichen werden, heißt es in dem Antrag (20/11144). Zudem wird gefordert, die Steuern auf einbehaltene Gewinne auf ein Niveau von 25 Prozent zu senken. Des Weiteren sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum in gleichem Maße wie das Bürgergeld angehoben und Arbeitsanreize für Mehrarbeit gesetzt werden, indem Steuervorteile für geleistete Überstunden eingeführt werden. Gefordert wird auch, die kalte Progression für die Jahre 2025 und 2026 „zeitnah“ auszugleichen und stärkere Sanktionen bei verweigerter Arbeitsannahme im Bürgergeldbezug einzuführen. (hau/emu/17.10.2024)