Petitionen

Petitionsausschuss senkt Quorum auf 30.000 Mit­zeich­nungen bei Petitionen

Der Petitionsausschuss ändert mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres seine Verfahrensgrundsätze. Die für die öffentliche Beratung einer Petition benötigte Zahl an Mitzeichnungen wird gesenkt, die Mitzeichnungsfrist zugleich verlängert. Änderungen gibt es auch im Zusammenhang mit dem sogenannten 109er-Verfahren. Einem entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen schlossen sich bei der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am Mittwoch, 26. Juni 2024, auch die AfD-Fraktion sowie die Gruppe Die Linke an. Die Unionsfraktion stimmte dagegen und legte einen eigenen Antrag vor, der jedoch keine Mehrheit fand. Das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum wird von bislang 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer auf 30.000 abgesenkt. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen wird von vier auf sechs Wochen verlängert.

Reform des Petitionswesens

Die weitere Änderung betrifft Petitionen, die Gegenstand der Beratung in einem Fachausschuss sind. Laut Paragraf 109 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages holt der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Fachausschusses ein. Um überlange Petitionsverfahren zu verhindern, wird nun eine sich aus Paragraf 62 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages ergebende Frist von zehn Sitzungswochen angesetzt, nach der eine Entscheidung im Petitionsverfahren auch ohne das Vorliegen der Stellungnahme zu fällen ist. Bislang ist in den Verfahrensgrundsätzen lediglich von einer „angemessenen Frist“ die Rede. 

Während Vertreter der Koalitionsfraktionen von der größten Reform des Petitionswesens seit der Schaffung des Verfassungsranges für den Petitionsausschuss sprachen, gab es von Seiten der Opposition Kritik am Verfahren sowie an der Neuregelung selbst. Es hätte mehr Zeit gebraucht, um die Änderungsvorschläge intensiver zu diskutieren, hieß es von Seiten der Unionsfraktion, bei der von einem „Reförmchen“ die Rede war. Benötigt werde jedoch ein Paradigmenwechsel. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verteidigten die Änderungen und warfen ihrerseits der Opposition vor, keine konkreten eigenen Vorschläge gemacht zu haben. Die von der Union in ihrem Antrag aufgeführten Punkte würden keineswegs einen Paradigmenwechsel bringen, hieß es. 

Die Unionfraktion hatte sich unter anderem dafür ausgesprochen, bei Petitionen, die mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ überwiesen wurden, die Bundesregierung zu verpflichten, grundsätzlich in einer Ausschusssitzung zu erklären, warum sie – entgegen der Auffassung des Parlaments – keinen Handlungsbedarf sieht. Auch hatte sie verlangt, dass die ablehnende Haltung eines Fachausschusses schriftlich gegenüber dem Petitionsausschuss begründet werden müsse. Gefordert wurde zudem eine halbjährliche Debatte zum Petitionswesen im Plenum des Bundestags, die Digitalisierung der Ausschussarbeit und eine benutzerfreundlichere Gestaltung des Online-Petitionsportal des Bundestages. (hau/26.06.2024)