Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans thematisiert
„Bundesverkehrswegeplan 2030 zügig umsetzen – Straße als Hauptverkehrsträger stärken“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/11952, den das Parlament am Donnerstag, 27. Juni 2024, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurde der Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Antrag der Unionsfraktion
Die Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, den im vergangenen Jahr ausgelaufenen „Investitionsrahmenplan 2019 bis 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes“ im Sinne der Planungssicherheit und Verlässlichkeit der öffentlichen Hand fortzuschreiben und die Ergebnisse der aktuellen „Gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr dabei zu berücksichtigen. Die gestiegenen Material-, Bau- und Planungskosten bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben sollten bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet werden, indem die investiven Mittel der klassischen Verkehrsträger im Einzelplan des Verkehrsministeriums entsprechend erhöht werden.
Die Union will darüber hinaus den Finanzierungskreislauf „Straße finanziert Straße“ wieder einführen, indem die Einnahmen aus der Lkw-Maut vollständig und zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen werden. Die Mehreinnahmen aus der CO2-Komponente der Lkw-Maut wollen die Abgeordneten in die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs investieren, unter anderem in den weiteren Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe. Für die Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten sollte neben konventionellen Ausschreibungen über Gesamtvergaben, Allianzverträge und Funktionsbauverträge auch auf Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) zurückgegriffen werden, heißt es in dem Antrag. (hau/vom/27.06.2024)